Vorstände müssen ihre Versicherungsbeiträge künftig mit dem persönlichen Satz versteuern. Von Herbert Fromme, Köln
Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer müssen künftig die Beitragszahlungen für die Manager-Haftpflicht größtenteils aus eigener Tasche versteuern. Die Kosten der so genannten D&O-Policen (Directors‘ and Officers‘ Liability Insurance) werden nicht mehr überwiegend als betrieblicher Aufwand bewertet. Das gilt, obwohl fast immer das Unternehmen die Beiträge bezahlt. Darauf haben sich nach Informationen der Financial Times Deutschland die Lohnsteuerreferenten der Länder und des Bundes verständigt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalens bestätigte die Absprache. Die Steuerpflicht sei ab sofort wirksam, sagte ein Sprecher.
Nach Schätzungen der Versicherungsbranche geben deutsche Unternehmen jährlich 170Mio.DM für D&O-Prämien aus. Sie sind von den Managern nun selbst zu versteuern.
In Deutschland bieten US-Versicherungen seit 1986 D&O-Policen an, seit 1995 suchen auch deutsche Unternehmen dieses Geschäft. Zwei Jahre später veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Musterbedinungen für die Sparte.
Mit D&O-Versicherungen schützen sich Top-Manager und Aufsichtsräte gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens oder Forderungen von außen. Ob EM.TV, Daimler oder Telekom: Klagefreudige Aktionäre verlangen immer öfter Schadensersatz, weil Fehler des Managements angeblich zu Benachteiligungen geführt haben.
Wenn einem Geschäftsführer beispielsweise nachgewiesen wird, dass er die Partner für Anlagegeschäfte nicht sorgfältig genug ausgewählt hat, machen ihn die Unternehmenseigner haftbar. Die Aktienrechtsreform von 1997 mit dem Gesetz zur „Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (Kontrag) und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben das Problem deutlich verschärft.
Deshalb bestehen die meisten Vorstände und Aufsichtsräte auf dem Abschluss einer solchen Police, die der Arbeitgeber zahlt. Diese sei aber nicht in erster Linie im Interesse des Unternehmens, sondern des Versicherten zu sehen. Damit handele es sich um einen geldwerten Vorteil,argumentieren die Lohnsteuer-Referenten.
Horst Ihlas von der Chubb-Versicherung, einem der führenden Anbieter von D&O-Policen, hält die Argumentation der Finanzämter nicht für schlüssig. „Die D&O-Versicherung ist fast ausschließlich betrieblich veranlasst“, sagte er der Financial Times Deutschland.
Die Angelegenheit werde mit Sicherheit in den nächsten Jahren die Finanzgerichte beschäftigen. Ihlas glaubt aber nicht, dass die Besteuerung zu einem Rückgang des D&O-Geschäfts führen wird. „Die meisten Unternehmen werden bis zu einer gerichtlichen Klärung wohl einfach die Bezüge entsprechend erhöhen“, sagte der Versicherungsmanager.
Quelle: Financial Times Deutschland
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