Der Schlichter

Wolfgang Römer wird erster deutscher Versicherungs-Ombudsmann. Der bisherige Richter am Bundesgerichtshof soll künftig im Auftrag der Branche Streitfälle zwischen Versicherungskunden und Unternehmen schlichten.. Von Herbert Fromme, Köln

Jodopress/Jörg Donneker“Ich werde definitiv kein Feigenblatt für die Branche abgeben.“ Wolfgang Römer, künftiger

Versicherungs-Ombudsmann.

Der Schlichter

Leicht wird diese Entscheidung den Versicherungsmanagern nicht gefallen sein. Mit dem ausgewiesenen Fachjuristen Wolfgang Römer bekommt die Versicherungsbranche einen Ombudsmann, der als Richter am Bundesgerichtshof (BGH) mehr als einmal unbequem für die Assekuranz war. Doch nur ein Mann von Römers Kaliber kann als neutrale Instanz anerkannt werden – und nicht als verlängerter Arm der Assekuranz, deren Ruf schlecht genug ist.

„Ich werde definitiv kein Feigenblatt für die Branche abgeben“, sagt Römer, und man glaubt es ihm gern. Dafür hat er in den vergangenen zehn Jahren zu oft deutlichgemacht, dass er weder Berührungsängste hat noch seine Prinzipien leichtfertig aufgibt. Er tritt vor Versicherern und Rückversicherern mit der gleichen Souveränität auf wie bei Veranstaltungen von Verbraucherschützern oder vor Studenten der Universität Tübingen, an der er seit März 2000 als Honorarprofessor lehrt.

Von seiner Ernennung zum BGH-Richter 1990 bis Ende Juni 2001, als er mit 65 Jahren in den Ruhestand trat, arbeitete Römer beim IV. Zivilsenat. Der ist für Versicherungs-und Erbrecht zuständig. Zu den wichtigsten Entscheidungen dieser Zeit gehörte das Urteil zur so genannten Wissenschaftlichtkeitsklausel.

Jahrelang hatten private Krankenversicherer die Zahlung von Rechnungen abgelehnt, wenn ihnen die angewandte Heilmethode nicht wissenschaftlich abgesichert genug erschien. Dabei beriefen sie sich auf eine entsprechende Klausel in ihren Versicherungsbedingungen. Der IV. Senat kippte die Klausel unter Federführung Römers. „Hier standen die Versicherer dem Fortschritt im Weg“, begründet Römer die Entscheidung.

Durch zahlreiche andere BGH-Entscheidungen zur Assekuranz zieht sich der Grundgedanke der größeren Transparenz. Genau die war den deutschen Versicherern jahrzehntelang ein Gräuel.

Politisch sieht sich Römer “ in der Nähe der FDP“. Keineswegs möchte er sich als Versicherungskritiker verstanden wissen. „Versicherungen sind notwendig. Aber dem Verbraucher muss gesagt werden, was er da kauft. Es darf keine Mogelpackungen geben.“ Diesem Motto will er auch in seiner neuen Rolle als Versicherungs-Ombudsmann treu bleiben. Entsprechend hart hat Römer um Bedingungen und Ausstattung des Amtes verhandelt. Satzung und Verfahrensordnung machen ihn völlig unabhängig von der Branche, glaubt er.

Zäh verhandeln hat Römer bereits in seiner Jugend gelernt. Mit 15 begann er 1951 eine kaufmännische Lehre. In seinem ersten Beruf, den er bis 1965 ausübte, verkaufte er unter anderem für das Trading-Haus Coutinho Caro & Co Stahl im hart umkämpften Exportmarkt. 1965 machte Römer auf dem Abendgymnasium das Abitur. Danach studierte er Jura (und hörte“nebenbei“ VWL, Philosophie und Soziologie“). 1974 wurde er Richter und begann seine steile Karriere bis zum BGH.

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Quelle: Financial Times Deutschland

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