VHV-Versicherer spüren Schwäche der Baubranche

Die Vereinigte Haftpflichtversicherung (VHV) in Hannover steht in ihren Hauptgeschäftsfeldern Bauhaftpflicht und Autoversicherung unter dem Druck der Marktentwicklung. Allerdings erwartet das Unternehmen wegen seiner vorsichtigen Zeichnungspolitik und des gut laufenden sonstigen Privatkundengeschäfts keine Verschlechterung der Ergebnissituation. Die Gruppe erzielte 2000 mit Prämieneinnahmen von 1,97 Mrd. DM ein Plus von sieben Prozent und einen Jahresgewinn von 0,5 Mio. DM, verglichen mit 0,7 Mio. DM für 1999.

Die VHV-Gruppe wird von einem Versicherungsverein, der VHV VaG, geführt. Das Autogeschäft hat sie in die VHV Auto AG ausgelagert.

In der Baugewerbe-Versicherung leidet die VHV unter der konjunkturellen Schwäche dieser Branche. „Bei der Haftpflichtversicherung, bei der die Prämien in Prozent der Lohn-und Gehaltssumme berechnet werden, spüren wir dies deutlich“, sagt Finanzvorstand Manfred Kuhn. Die VHV VaG verzeichnete im ersten Halbjahr 2001 einen Rückgang der Prämieneinnahmen um 0,3 Prozent auf 386 Mio. DM, nach einem Plus von fünf Prozent auf 489 Mio. DM.

In der Autoversicherung – hier ist die VHV mit 1,75 Millionen versicherten Fahrzeugen die Nummer vier im Markt – ging die Zahl der Verträge im ersten Halbjahr um 5,7 Prozent zurück. Finanzvorstand Manfred Kuhn nannte das eine Folge der VHV-Tarifpolitik. Die Beiträge stiegen gleichzeitig um 1,9 Prozent auf 1,08 Mrd. DM. Für das volle Jahr 2000 meldet die VHV Auto Beitragseinnahmen von 1,44 Mrd. DM, plus acht Prozent. Als Schadensquote für das Geschäftsjahr gibt die VHV Auto 104 Prozent an, nach 107 Prozent 2000. Nur durch Kapitalerträge von 136 Mio. DM – minus 16 Prozent – konnte sie noch einen Gewinn von 26 Mio. DM, nach 23 Mio. DM, erzielen.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit