Von Herbert Fromme, Baden-Baden Die Versicherer sollten Schäden durch Computerviren bei Allgefahrendeckungen für Betriebe ausdrücklich ausschließen. Das empfiehlt Christian Friedrichsen, Direktor bei Gerling Globale Rückversicherung, auf einer Tagung seines Unternehmens. Sonst könnten im Zeitalter der gefährlichen Viren und des Cyber-Terrorismus weltweit hohe Schäden auf sie zukommen.
Bei Betriebsunterbrechungspolicen auf so genannter Allgefahrenbasis zahlt der Versicherer nur, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden – etwa Feuer oder Wasserschaden – hervorgerufen wurde. Ein verbrannter Rechner führt zur Leistung, ein Virus aber nicht. Programme oder Datenbank seien keine Sachen, argumentiert die Branche.
Doch ändert sich in dieser Hinsicht die Rechtsprechung – viele Gerichte erweitern den Begriff der Sache. „Deshalb brauchen wir den Ausschluss. Zurzeit gehen unsere Kunden zwar ohnehin nicht davon aus, dass sie Deckung haben. Aber das kann sich ändern“, erläuterte Friedrichsen. Für die Branche stellt sich vor allem das Problem, dass solche Schäden in Millionen Betrieben rund um den Erdball gleichzeitig auftreten könnten. Deckungen für einzelne Betriebe, etwa gegen Hackereingriffe, seien durchaus möglich, weil das Risiko begrenzt ist, sagte Friedrichsen.
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Quelle: Financial Times Deutschland
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