Versicherungsaufsicht schafft Direktgutschrift ab

Von Herbert Fromme, Köln Die hohen Verluste an den Kapitalmärkten hinterlassen tiefe Spuren. Nach Informationen der Financial Times Deutschland haben sich die Lebensversicherer mit dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) geeinigt, die so genannte Direktgutschrift abzuschaffen. Das bestätigten Sprecher des BAV und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Neuregelung betrifft Lebensversicherungsverträge, die bis 1994 abgeschlossen wurden und damit immer noch der staatlichen Regulierung unterliegen. Sie führt für die Kunden zur späteren Gutschrift von Überschüssen und damit zu niedrigeren Auszahlungen oder Renten.

Lebensversicherer schreiben die für ihre Kunden erwirtschafteten Erträge auf verschiedene Weise gut. In jedem Fall gibt es den garantierten Zins oder Rechnungszins. Er wird regelmäßig vom Finanzministerium angepasst und beträgt zurzeit 3,25 Prozent. Für die Verträge bis 1994 beträgt er je nach Abschlussjahr 3,5 Prozent oder 3,0 Prozent. Verzinst werden dabei nicht die eingezahlten Beiträge, sondern die Deckungsrückstellung, die nach Abzug von Kosten und Risikobeitrag übrig bleibt.

Die tatsächlichen Kapitalerträge der Versicherer sind meistens aber deutlich höher als der vorsichtig kalkulierte Rechnungszins. Von den Erträgen müssen mindestens 90 Prozent den Kunden zugute kommen. Allerdings nutzen die Versicherer hierfür eine Warteschleife: Sie buchen die Überschüsse, die über dem garantierten Zins liegen, zu den so genannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB). Daraus erhalten dann die Kunden später ihre Gutschrift. Das gibt eine erhebliche – für den Versicherer finanziell entlastende – Verzögerung.

Die Gewinnzuweisung über die RfB war lange umstritten. 1984 legte das BAV fest, dass die Versicherer zusätzlich zum Rechnungszins so viel direkt dem Kundenkonto gutschreiben müssen, dass eine Verzinsung von fünf Prozent erreicht wird, bei einem Rechnungszins von drei Prozent also zusätzliche zwei Prozent. Erst der darüber liegende Ertrag wird dann über die RfB mit Zeitverzögerung weitergegeben.

Ab dem 1. Januar 2002 müssen die Versicherer diese Direktgutschrift nicht mehr leisten. Dafür reicht ein einfacher Antrag ohne Begründung beim BAV. Der BAV-Sprecher begründete die Verschlechterung für die Kunden mit der zunehmenden Volatilität der Kapitalmärkte. Offenbar haben einige Lebensversicherer Probleme, die geforderten fünf Prozent zu erwirtschaften. Dafür spricht auch das Anliegen der Branche, die für 2001 noch fällige Direktgutschrift aus der RfB zu finanzieren. Das will das BAV nur in Ausnahmefällen zulassen. Bei Verträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, können die Versicherer die Direktgutschrift ohne Erlaubnis des BAV abschaffen.

Zitat:

„Einige Versicherer haben Probleme, die geforderten fünf Prozent zu erreichen „.

Quelle: Financial Times Deutschland

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