Vertreter fürchten erdrückende Steuerlast wegen Riester-Policen

Von Herbert Fromme, Köln Mit Empörung haben die Verbände der Versicherungsvertreter auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Provisionen aus Riester-Policen reagiert. Das Ministerium hatte den Verbänden in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die seit 1971 geltenden Regeln für die Versteuerung von Provisionseinkünften aus Lebensversicherungen auch für Riester gelten.

„Wenn ein Versicherungskaufmann in einem Jahr mit Riester-Produkten Provisionsansprüche in Höhe von 50 000 Euro erwirbt, muss er um die 25 000 Euro Steuern zahlen, auch wenn er in dem Jahr nur 5000 Euro davon einnimmt und der Rest über neun Jahre verteilt wird“, sagte Gerd Pulverich, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute.

„Für viele Vertreter könnten die jetzt geltenden Regeln zu einem Konkurs führen“, warnte der Hanauer Axa-Vertreter Dieter Stein. Das sei einer der Gründe, warum viele Vertreter Riester-Policen nur zögernd verkaufen. Stein muss es wissen: Er sitzt im Vorstand der Vertretervereinigung der Axa und ist gleichzeitig Chef der Arbeitsgemeinschaft der Vertretervereinigungen.

Im Schnitt bekommt ein Vermittler unter 300 Euro für einen Riester-Vertrag. Das ist deutlich weniger als für eine traditionelle Kapitallebensversicherung. Dazu kommt: Die Mini-Provision für Riester sollen die Vertreter nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre verteilt erhalten.

Jedenfalls dürfen die Versicherer ihren Kunden die Abschlusskosten nicht zu Beginn der Laufzeit aufbürden, wie es gängige Praxis bei anderen Lebensversicherungspolicen ist. Viele Versicherer finanzieren ihren Vertretern die Provisionsansprüche für Riester zwar vor, allerdings nie zu 100 Prozent. Andere bestehen darauf, nur jährliche Raten auszuzahlen – so wie sie vom Kunden an die Gesellschaft fließen.

Das hat fatale Folgen für einen Teil der Branche. Denn gut verdienende Versicherungsvertreter müssen wie ein Unternehmen eine Bilanz vorlegen und können ihre Gewinnermittlung nicht mehr mit der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung vollziehen. Bilanzierende Betriebe versteuern in dem Jahr ihre finanziellen Ansprüche, in dem sie sie erwerben. Wann sie das Geld tatsächlich sehen, ist für die Steuer unerheblich. Steuerlich wirksame, entlastende Rückstellungen darf der Vertreter aber nicht bilden.

„Das Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die Verträge zwischen Vertreter und Gesellschaft geändert werden könnten“, sagte Pulverich. Der Provisionsanspruch müsse nicht im Jahr des Abschlusses entstehen, sondern jährlich während der Laufzeit. „Das nützt aber wenig, weil die Verträge alle geschlossen sind“, sagte er. Sein Verband will jetzt rasch mit dem Ministerium verhandeln, um die steuerliche Zeitbombe zu entschärfen.

Zitat:

„Für viele Vertreter könnte das zu einem Konkurs führen“ – Axa-Vertreter Stein.

Quelle: Financial Times Deutschland

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