Lebensversicherer Gutingia steht vor dem Verkauf

Von Herbert Fromme, Köln Die Gutingia Lebensversicherung in Göttingen steht nach Informationen der Financial Times Deutschland zum Verkauf. Vorstandsmitglied Uwe Henne bestätigte die Verkaufsabsicht für das Unternehmen, das zur umstrittenen Göttinger Gruppe gehört.

Branchengerüchte, nach denen der Verkauf auf Druck der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zu Stande kommt, wies Henne zurück. „Mir ist von einem solchen Druck nichts bekannt.“ Die Göttinger Gruppe ändere ihre Strategie, in diesen Zusammenhang gehöre der angestrebte Verkauf. Zur Göttinger Gruppe gehörte auch das Bankhaus Partin, das vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen – jetzt Teil der BAFin – im vergangenen Jahr geschlossen wurde.

Henne bestätigte, dass die Hartford-Gruppe aus den USA und die Gothaer-Gruppe zu den Interessenten gehören. Zum Stand der Gespräche wollte er sich nicht äußern. Der Gothaer-Konzern wollte nicht Stellung nehmen. Die größte Lebensversicherungstochter Gothaer Leben hat ihren Sitz in Göttingen.

„Bisher haben die meisten Interessenten nach genauer Prüfung abgewinkt“, sagte ein mit dem Vorgang vertrauter Versicherer. „Wenn die Gothaer die Gutingia überhaupt übernimmt, dann wohl nur, weil die BAFin das wünscht“, sagte der Manager weiter. Die Gutingia wurde 1992 gegründet. Mehrheitseigner ist die Securenta, die Hauptgesellschaft der Göttinger Gruppe. Mit 13 Mio. Euro Prämieneinnahmen im Jahr gehört sie zu den kleineren Unternehmen der Branche.

Das Neugeschäft bestehe zu 80 Prozent aus fondsgebundenen Policen, sagte Henne. Im Bestand habe man vorwiegend Risikolebensversicherungen. Da die Aktienquote unter zehn Prozent der Gesamtanlagen betrage, gebe es auch keine gravierenden Probleme wegen der gegenwärtigen Turbulenzen an den Aktienmärkten, behauptete Henne.

Die BAFin hat im Rahmen der Finanzaufsicht dafür zu sorgen, dass Versicherer ihre Verpflichtungen dauerhaft erfüllen können. Dabei kann die Bundesanstalt Anweisungen geben und etwa die Einstellung des Neugeschäfts verfügen.

In anderen Situationen, wie bei der Not leidenden Familienfürsorge in Detmold geschehen, setzt die BAFin einen Sonderbeauftragten ein. Dem kann die Aufsicht Befugnisse aller Organe einer Gesellschaft übertragen, also die eines Vorstands, eines Aufsichtsrats sowie einer Hauptversammlung. Damit kann die BAFin den Verkauf eines Unternehmens erzwingen. Bisher sind kritische Fälle aber in der Regel geräuschlos nach entsprechendem Druck der Aufsicht gelöst worden – entweder fusionierten Versicherer mit einem stärkeren Partner oder übertrugen ihren Kundenbestand.

Zitat:

„Mir ist von einem Druck der Aufsicht nichts bekannt“ – Uwe Henne, Gutingia.

 

Quelle: Financial Times Deutschland

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