Insolvenzsicherung gerät unter Druck

Kosten können explodieren “ Experten fordern Einbeziehung der Pensionskassen

Die Kosten für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung werden drastisch steigen, wenn Pensionskassen von der Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) befreit bleiben. Das stellen die beiden Betriebsrentenexperten Klaus Heubeck und Wolfgang Gerke in einem Gutachten fest, das sie für den PSV erstellt haben.

Sie schlagen vor, Pensionskassen nach dem Vorbild von Pensionsfonds PSV-pflichtig zu machen. Die Beiträge für beide sollten aber niedriger sein als für interne Betriebsrentenkassen und direkte Rentenzusagen.

Der PSV sichert für 40 000 Unternehmen mit rund acht Millionen Beschäftigten Rentenkassen oder direkte Zusagen ab, damit Arbeitnehmer bei einem Konkurs ihre Betriebsrenten behalten. Auch für Pensionsfonds müssen Arbeitgeber PSV-Beiträge zahlen, nicht jedoch für Pensionskassen.

„Pensionskassen weisen grundsätzlich ein den Pensionsfonds vergleichbares Risiko auf“, schreiben Heubeck und Gerke. Zwar dürfen sie als Versicherungsunternehmen höchstens 35 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen. „Tatsächlich kann jedoch die materielle Ausstattung der Kapitalanlage von Pensionskassen und Pensionsfonds identisch sein.“ Denn investieren Pensionskassen in gemischte Fonds, gilt das nicht als Aktienanlage.

Im Insolvenzfall ist die Vermögensmasse von Pensionsfonds und – kassen der einzahlenden Firmen vor einem Zugriff geschützt. Deshalb sollten die Beiträge nach Auffassung von Heubeck und Gerke deutlich geringer sein als für direkte Rentenzusagen und interne Rentenkassen, die einer Pleite zum Opfer fallen können. Sinnvoll könnte eine Reduzierung auf ein Fünftel sein.

Mit dem Modell wollen die Experten verhindern, dass die Absicherung von Betriebsrenten langfristig sehr viel teurer wird. Immer mehr Firmen entscheiden sich für eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der sie keine PSV-Beiträge zahlen müssen. Je weniger Rentenansprüche über den PSV abgesichert sind, desto höher wird der Beitragssatz. Auf Grund der Insolvenzwelle in diesem Jahr musste der PSV den Satz bereits von 2,5 Promille des insolvenzgeschützten Betriebsrentenvolumens auf vier Promille anheben.

Die Gutachter regen an, die Kosten für den Insolvenzschutz der Betriebsrenten grundsätzlich von der Bonität eines Unternehmens abhängig zu machen.

Das kommt den Versicherern entgegen. Sie befürworten nach Risiken differenzierte Beiträge. Wie die Branche zur PSV-Pflicht für Pensionskassen steht, ist noch unklar. Der Meinungsbildungsprozess läuft ebenso wie bei den Arbeitgebern erst an. Dem Bundesarbeitsministerium liegt das Gutachten vor. Es enthalte „überlegenswerte Vorschläge“, sagte eine Sprecherin. Momentan seien keine Änderungen geplant. „Aber wir werden die Vorschläge ergebnisoffen prüfen.“

Bild(er):

Waschmaschinenproduktion bei AEG Hausgeräte in Nürnberg. Die Pleite der Mutter-Firma 1982 war eine der teuersten für den PSV – Visum/Sean Gallup.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit