Regierung trägt bei Anschlägen einen hohen Anteil der Kosten
Von Herbert Fromme, Köln Mit der für heute erwarteten Unterschrift von Präsident Georg W. Bush tritt das neue US-Gesetz für die Versicherung von Terrorrisiken in Kraft. Nach dem 11. September hatten die Versicherer Terrorrisiken ausgeschlossen. Das neue Gesetz hebt alle diese Ausschlüsse mit sofortiger Wirkung auf. Unternehmen müssen Kunden innerhalb von 90 Tagen mitteilen, dass Terrorismusschäden wieder gedeckt sind, und ihnen dafür einen Preis nennen. Kunden können sich binnen 30 Tagen entscheiden, ob sie die zusätzliche Prämie zahlen oder ohne Schutz bleiben wollen.
Kommt es zu einem Terrorschaden, übernimmt der Staat zunächst einen hohen Anteil. Das Gesetz sieht zwei Stufen vor: Zuerst zahlt der Versicherer bis zu einer Höchstgrenze selbst. Sie richtet sich nach seinen Prämien im Vorjahr und beträgt 2002 maximal ein Prozent dieser Einnahmen, 2003 dann sieben Prozent und ab 2004 15 Prozent. Ist ein Terrorschaden so hoch, dass er oberhalb der Grenze liegt, teilen Staat und Versicherer die überschießende Summe im Verhältnis 90 zu 10. Nach einem Schaden müssen Versicherer einen Zuschlag auf alle Prämien erheben und den Staatsanteil zurückzahlen.
Für die US-Assekuranz bringt das neue Gesetz einerseits Erleichterung, andererseits zahlreiche Probleme. Kein Unternehmen kann Terrorrisiken sauber kalkulieren, aber alle müssen ihren Kunden eine entsprechende Deckung anbieten. Dazu kommt, dass kaum ein Rückversicherer Schutzdeckungen bietet. Trotz der Staatshaftung bleibt deshalb bei vielen Gesellschaften ein höheres Risiko als vor dem Gesetz.
Quelle: Financial Times Deutschland
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