Bernd Michaels
Unzufrieden mit der öffentlichen Schelte, die Versicherer heute leicht beziehen, ist Bernd Michaels, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wöchentlich gebe es neue Ratings oder Untersuchungen. „Sie werden aus nicht stets klaren Beweggründen, oft mit zweifelhaften Untersuchungsmethoden und mit oft nicht nachvollziehbarer Datenbasis in den Medienmarkt geworfen“, so Michaels. Je schlechter die Nachricht, desto gefragter sei sie.
So hatte sich der 67-jährige Jurist sein letztes Jahr als GDV-Präsident nicht vorgestellt. Michaels, der ausgezeichnete Kontakte zu Politik und Unternehmen auch außerhalb der Versicherungen hat, muss die Assekuranz gegen seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Angriffe auf ihren Ruf als finanzstarke und solide Branche verteidigen. Gleichzeitig gibt es politische Großbaustellen, die ein möglichst einheitliches Auftreten der Versicherer erfordern – und deshalb die meist stille Lobbytätigkeit des Präsidenten. Dazu gehören die von der Rürup-Kommission verlangte Abschaffung der Steuerfreiheit für die Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen und die Anomalie, dass Versicherer Verluste aus Aktienanlagen zwar in der Handelsbilanz zeigen müssen, aber nicht steuerlich geltend machen dürfen.
Michaels steht für eine weitere Amtszeit an der Verbandsspitze nicht zur Verfügung. Als Chef der Provinzial Düsseldorf trat er schon Ende 2001 in den Ruhestand. Er will die Diskussion um die Aktienanlagen und den Abschreibungsbedarf versachlichen. Die deutsche Assekuranz habe selbst in den Boomzeiten der Börse im Durchschnitt nur 18 Prozent ihrer Kapitalanlagen in Aktien angelegt und die Höchstgrenze von 35 Prozent nicht ausgereizt. Heute schätzt der GDV den Aktienanteil bei den Lebensversicherern auf deutlich unter 10 Prozent der Gesamtanlagen mit einem Buchwert von 600 Mrd. Euro. „Die Reduzierung der Aktienbestände als Reaktion bedeutet aber nicht, dass sich die Lebensversicherer aus den Aktien verabschieden“, sagte er.
Michaels verteidigt die 2001 eingeführten neuen Abschreibungsregeln von Paragraf 341 b Handelsgesetzbuch, nach dem Versicherer kurzfristige Wertverluste von Aktien nicht sofort in ihren Bilanzen zeigen müssen. „Damit ist eine Spezialnorm für Versicherer an internationale Regelungen angepasst worden.“
Vorübergehende Kursschwächen könnten die Versicherungsunternehmen im Grunde negieren, argumentiert Michaels. „Ihre Verpflichtungen aus den Verträgen sind langfristiger Natur, und die Kapitalabflüsse zur Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten können weitestgehend aus den Kapitalzuflüssen der Beitragseinnahmen und aus den laufenden Zinsen gedeckt werden.“
Die Probleme seien für die Branche beherrschbar, sagte Michaels. Doch es fehle der richtige Rechtsrahmen wie etwa die steuerliche Anerkennung handelsrechtlich geforderter Abschreibungen.
Herbert Fromme .
Quelle: Financial Times Deutschland
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