Nach Gesetzesänderung prüft BaFin die Allianz Holding
Von Herbert Fromme, Köln Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Informationen der FTD eine Außenprüfung der Allianz AG begonnen – die erste solche Maßnahme bei einem Rückversicherer in Deutschland. Die Allianz AG hat zwei Funktionen: Sie ist Holding für den gesamten Konzern und arbeitet als interner Rückversicherer, an den Allianz-Töchter einen Teil ihrer Risiken weitergeben. Ihre Bruttoprämieneinnahmen lagen 2002 bei 5,6 Mrd. Euro.
Ein Allianz-Sprecher bestätigte, dass die BaFin im Hause sei. Die Aufseher prüfen die Finanzlage, Rückversicherungsverträge und andere Einzelheiten des Geschäftsverkehrs. Damit nimmt die BaFin ihre erweiterten Kompetenzen war, die sie nach dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz hat. Es trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Prüfungen bei weiteren Rückversicherern sind wahrscheinlich, die größten am Markt sind Münchener Rück, Swiss Re Germany, General Cologne Re, Hannover Rück und GE Frankona.
Bisher hatte die BaFin keine Vollmacht, Rückversicherer wie die Allianz AG zu prüfen. Denn bis Mitte 2002 unterlagen nur Erstversicherer, die direkt mit Endkunden Kontakt haben, ihrer engen Aufsicht. Dazu gehören die Allianz Versicherung und die Allianz Leben.
Die Kontrolle über Erstversicherer soll dafür sorgen, dass kein Kunde geschädigt wird, weil ein Versicherer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Rückversicherer mit ihrem indirekten und oft internationalen Geschäft standen traditionell kaum unter Aufsicht – mit dem Argument, dass sie keine Endkunden schädigen können.
In den meisten Ländern hat sich diese Auffassung inzwischen geändert. Denn der Ausfall eines Rückversicherers kann die finanzielle Situation des Erstversicherers und damit die Interessen der Versicherungsnehmer in hohem Maße beeinträchtigen, heißt es jetzt.
Von BaFin-Chef Jochen Sanio ist bekannt, dass er für eine engere Kontrolle der Rückversicherer eintritt. In einer zentralen Frage der Beaufsichtigung hat er allerdings in den letzten Wochen eine Niederlage erlitten: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am 28. März eine Entscheidung der BaFin aufgehoben, mit der das Aufsichtsamt den Verkauf der angeschlagenen Gerling Globale Rück an den Manager Achim Kann untersagte.
Bei ihrem Verbot berief sich die BaFin dabei auf den Paragrafen 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, nach der die Aufsicht Erwerber von Versicherern überprüfen kann. Den Ansprüchen, die im Interesse einer soliden Führung eines Versicherers zu stellen seien, genüge Kann nicht.
Das Frankfurter Gericht folgte den BaFin-Argumenten nicht: Rückversicherer unterlägen nicht dem Paragrafen 104. Gegen diese Entscheidung hat die Bonner Behörde Beschwerde eingelegt. „Wenn es keine Erwerberkontrolle gibt, könnte die Mafia einfach so Rückversicherer zwecks Geldwäsche kaufen“, kommentierte ein hoher Beamter.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo