Satz für Lebenspolicen wird auf 2,75 Prozent reduziert
Von Herbert Fromme, Köln Das Bundesfinanzministerium will den so genannten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen schon zum 1. Januar 2004 von heute 3,25 Prozent auf 2,75 Prozent senken. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte der FTD entsprechende Informationen aus der Versicherungsbranche. Das Ministerium habe einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der jetzt in das Anhörungsverfahren geht. Der Bundesrat muss zustimmen.
Für neue Verträge dürfen Lebensversicherer ihren Kunden dann höchstens 2,75 Prozent Garantieverzinsung auf den Sparanteil ihrer Prämienzahlungen zusagen. Zur Zeit sind es 3,25 Prozent. Der neue Zins bringt den Lebensversicherern keine aktuelle Erleichterung. Sie kämpfen mit hohen Verlusten auf ihren Aktienbesitz. Im Jahr 2002 wurden Abschreibungen in Milliardenhöhe verschoben – die Branche spricht von 20 Mrd.Euro. Sie sind Ende 2003 zum größten Teil fällig.
Die Assekuranz ist zwar für die Absenkung des Garantiezinses, aber gegen eine derart schnelle Umsetzung. Die Zeit sei zu kurz, um die EDV-Programme umzustellen, heißt es zur Begründung.
Garantien bei bestehenden Verträgen sind nicht betroffen. Sie hängen vom Abschlussdatum ab. Zuletzt war der Satz im Juli 2000 von vier auf 3,25 Prozent gesenkt worden, vor 1994 hatte er bei 3,5 Prozent gelegen. Der Höchstrechnungszins folgt einem EU-weiten Mechanismus. Er darf nicht mehr als 60 Prozent der Durchschnittsrendite zehnjähriger Staatsanleihen betragen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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