Von Ilse Schlingensiepen, Köln Die Rechtsschutzversicherer reagieren gelassen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der die Concordia Rechtsschutzversicherung einem Telekom-Aktionär Deckung gewähren muss. Allianz, DAS und Arag, die drei führenden Unternehmen der Branche, erwarten weder erhöhte Schäden noch Auswirkungen auf die Prämien.
Die Concordia hatte es abgelehnt, dem Kunden eine Übernahme der Kosten für eine Klage gegen die Telekom zuzusagen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sei Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Handelsrecht ausgeschlossen, argumentierte sie. Das ist im Telekom-Fall nicht wirksam: Beim Prospekthaftungsanspruch greift das Kapitalmarktrecht, entschied der BGH.
Eine Änderung der Bedingungen ist für die Versicherer kein Thema. „Der BGH hat nicht die Klausel für unzulässig erklärt, sondern nur ihre Anwendung auf diesen Fall“, sagte ein Sprecher der Arag. Mit der Novellierung der Versicherungsbedingungen vom Oktober 2002 haben Arag und andere Gesellschaften bereits auf die Problematik reagiert: Sie schließen jetzt Rechtsstreitigkeiten aus, die in Zusammenhang stehen mit „der Anschaffung und Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“.
In der Vergangenheit haben die Gesellschaften einzelnen Versicherten bei vergleichbaren Klagen Deckung gewährt. Die DAS hat nach Angaben eines Sprechers Kunden Zusagen gegeben, denen die Verjährung der Ansprüche drohte.
Noch ist nicht abzusehen, wie sich die aktuelle Klagewelle auf die Bestände der einzelnen Gesellschaften auswirken wird. „Von der Zahl der Klagen kann man keinen Rückschluss auf die Kosten ziehen“, sagte der Arag-Sprecher. Sammelklagen seien für die Versicherer relativ günstig, da mit den Rechtsanwälten prozentual abgerechnet wird.
Die drei Marktführer erwarten zurzeit keine dramatischen Folgen für die Prämien. Viel mehr Sorgen machen der Branche die ständig steigenden Klagezahlen im arbeitsrechtlichen Bereich und die geplante Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren.
Zitat:
„Von der Zahl der Klagen kann man nicht auf die Kosten schließen“ – Arag-Sprecher.
Quelle: Financial Times Deutschland
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