BaFin erwägt Senkung des Höchstrechnungszinses
Von Ilse Schlingensiepen, Dresden Nach der Lebensversicherung könnte auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Absenkung des Höchstrechnungszinses folgen. „Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken, ob und wie der Rechnungszins gesenkt werden sollte“, sagte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, auf der Mitgliederversammlung des PKV-Verbandes gestern in Dresden.
Mit dem Höchstrechnungszins verzinsen Versicherer die Alterungsrückstellungen, mit denen die Kunden für die höheren Krankheitskosten im Alter ansparen. Der Wert liegt zurzeit bei 3,5 Prozent – viele Versicherer verdienen mit ihren Kapitalanlagen aber deutlich weniger. Die Unternehmen können zwar mit einem niedrigeren Zins arbeiten, tun das aus Wettbewerbsgründen aber nicht. Sollte es zu einer Absenkung kommen, hätte das steigende Prämien im Alter zur Folge.
Die Krise an den Aktienmärkten und die niedrigen Zinsen an den Rentenmärkten hätten auch in der PKV ihre Spuren hinterlassen, sagte Sanio. „Der Blick in die Bilanzen 2002 der PKV schmerzt.“ Die Überschüsse seien geschmolzen, viele Unternehmen hätten notwendige Abschreibungen verschoben und so genannte stille Lasten gebildet. „Ein großer Teil der bestehenden stillen Lasten muss 2003 abgeschrieben werden“, prognostizierte Sanio. Die BaFin will ihr Augenmerk verstärkt auf die finanzielle Solidität der PKV richten. „Für uns ist es unverzichtbar, zeitnah Einblick in ihre Reservesituation zu bekommen“, sagte Sanio.
Seit dem 1. Januar verlangt die Aufsicht von den PKV-Unternehmen genauere Angaben zur Situation ihrer Deckungsstöcke. Sie zeigen, ob genug Mittel da sind, um alle Kundenansprüche befriedigen zu können. Anders als vorher müssen die Versicherer die BaFin jetzt genau über die Buch-und Zeitwerte ihrer verschiedenen Anlageformen informieren.
Quelle: Financial Times Deutschland
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