Bleibt Index-Sprung aus, droht hoher Abschreibungsbedarf
Von Herbert Fromme, Köln Mit hohen stillen Lasten und der Nutzung der so genannten Analystenklausel bei der Bewertung ihrer Aktien will die Versicherungsgruppe Inter in Mannheim die Folgen der Börsenkrise meistern. Wenn der Dax bis Jahresende nicht noch dramatisch steigt, muss die Inter 2003 hohe Wertberichtigungen verbuchen – die sogar deutlich über den stillen Lasten liegen könnten.
Wie viele andere Gesellschaften hat die Gruppe einen großen Teil der durch den Börsencrash nötigen Abschreibungen in 2002 vermieden und in die Zukunft verschoben. Beim Lebensversicherer betragen die stillen Lasten 117 Mio. Euro. Die Inter Kranken weist sogar stille Lasten in Höhe von 171 Mio. Euro auf, ist aber auch deutlich größer. Dazu kommen noch bereits vorgenommene Abschreibungen von 50 Mio. Euro bei der Leben und 66 Mio. Euro bei der Kranken.
Diese Abschreibungen könnten deutlich zu niedrig angesetzt sein und damit weitere Probleme für 2003 produzieren. Denn die Inter gehört zu den wenigen Versicherern, die die so genannte Analystenklausel verwenden. Wenn Abschreibungsbedarf festgestellt wird, stellt sich die Frage: Auf welchen Wert muss abgeschrieben werden? Viele Versicherer verwenden den Marktwert, andere den von den Wirtschaftsprüfern vorgeschlagenen Wert „Durchschnitt von zwölf Monaten plus zehn Prozent“.
Die Inter nutzt die von Wertpapieranalysten einer Unternehmensberatung in ihrem Auftrag berechneten Kursziele oder den „fair value“ für die einzelnen Aktien. Die BaFin sieht ein solches Vorgehen kritisch. „Bei der für 2002 angewandten Regel des einjährigen Durchschnittskurses plus zehn Prozent bleibt es, das ist die Standardregel“, sagte Thomas Steffen, Chef der Versicherungsaufsicht in der BaFin, Anfang Juni. Prinzipiell könne die Analystenklausel zwar angewandt werden, sagte Steffen. Allerdings müsse die Analystenmeinung objektivierbar sein, sie müsse breit im Markt angelegt sein. „Es kann sich nicht um eine vielleicht abenteuerliche Einzelmeinung eines Analysten handeln.“ Die BaFin will willkürliche Bewertungen vermeiden – dieselbe Aktie dürfe nicht beim Versicherer A mit 500 Euro und beim Versicherer B mit 800 Euro in der Bilanz bewertet sein.
Quelle: Financial Times Deutschland
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