Lebensversicherer streichen Zahlung bei Atomterror

Branchenverband empfiehlt Ausschlussklausel in Verträgen

Die meisten deutschen Lebensversicherer schließen künftig bei Neuverträgen das Risiko von Terroranschlägen mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) aus. Einige von ihnen haben ihre Bedingungen bereits geändert, andere sind kurz davor.

Nach Informationen der FTD hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Mitgliedern empfohlen, eine Ausschlussklausel einzuführen. Bestehende Verträge bleiben unberührt.

Mit der Klausel werde „der generell erhöhten Gefahrenlage nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 Rechnung getragen“, heißt es in einem Rundbrief des GDV an seine Mitglieder. Terroristische Angriffe mit ABC-Waffen könnten für Lebensversicherer existenzbedrohend sein. „In die Tarife sind solche Überfälle mit sehr hohen Opferzahlen nicht eingerechnet“, sagte ein Versicherungsmanager.

Die neue Ausschlussklausel sieht vor, dass eine Risikolebensversicherung beim Tod eines Versicherten durch einen Anschlag mit ABC-Waffen nicht leistet. Hat der Verstorbene eine Kapitallebensversicherung, erhalten die Hinterbliebenen künftig nur noch den meist deutlich niedrigeren Zeitwert des Vertrags. Er entspricht dem angesammelten Anteil der Prämien, nach Abzug von Provisionen und Verwaltungskosten, sowie den Zinsen.

Schon heute sind atomare Unfälle, Kriegseinwirkungen und innere Unruhen wie Aufstände oder Bürgerkriege in Lebensversicherungsverträgen vom Leistungsfall ausgeschlossen.

Anja Krüger und Herbert Fromme

Quelle: Financial Times Deutschland

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