Arzneimittel per Telefon

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Versandhandel wird möglich / Ärzte zu Fortbildung verpflichtet

Im Eiltempo hat die von Koalition und Union ausgehandelte Gesundheitsreform auch die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Damit wird sich von 2004 an für gesetzlich Krankenversicherte und die Akteure im Gesundheitswesen vieles ändern. In einer Serie erläutert die FR wichtige Auswirkungen. Teil 1: Apotheken und Ärzte

Gesundheitsreform von A bis Z

Apotheken: Der Versandhandel von Arzneimitteln wird erlaubt, Patienten können also auch per Telefon ihre Medikamente bestellen. Allerdings sind strenge Sicherheitsauflagen geplant. Während jeder Apotheker bisher offiziell nur eine Apotheke besitzen durfte, darf er demnächst bis zu vier Verkaufsstellen betreiben. Apothekenketten bleiben dagegen weiterhin verboten.

Die Apotheken müssen nach wie vor ein gewisses Kontingent an kostengünstigen re-importierten Medikamenten verkaufen. Zu diesem Kontingent zählen künftig aber nur noch importierte Arzneien, die im Ausland mindestens 15 Prozent oder 15 Euro billiger sind als das deutsche Originalprodukt. Bisher war der erforderliche Preisabstand nicht festgelegt, er schwankte aber nur um neun Prozent. So wird es künftig wohl weniger billigere Import-Medikamente auf dem deutschen Markt geben.

Die Arzneimittelpreisverordnung wird grundlegend umgestaltet. Für jede rezeptpflichtige Packung erhalten die Apotheker künftig ein Abgabehonorar von 8,10 Euro und einen Zuschlag von drei Prozent auf den Apothekenverkaufspreis. Der vom Apotheker an die Kasse abzugebende Rabatt beträgt zwei Euro je Packung. Während ein Apotheker bisher an teureren Medikamenten mehr verdiente, bleibt ihm jetzt die gleiche Spanne, egal ob er billige oder teure rezeptpflichtige Medikamente an den Kunden bringt. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien, die nicht mehr von der Kasse bezahlt werden, werden die Preise freigegeben.

Ärzte: Die niedergelassenen Ärzte müssen sich in Zukunft regelmäßig fortbilden, um medizinisch auf dem neuesten Stand zu sein. Tun sie es nicht, droht ein Honorarabschlag oder der Verlust der Zulassung.

Umgestellt wird das System der ärztlichen Vergütung: Bisher überweisen die Kassen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ein festes Gesamtbudget für alle Ärzte, das die KV verteilen. Die jährlichen Steigerungsraten richten sich noch nach der Einnahmeentwicklung aller Kassen.

Von 2007 an verhandeln Kassen und KV stattdessen jährlich neu für jede Facharztgruppe feste Leistungsmengen zu festen Preisen, so genannte Regelleistungsvolumina. Ihre Entwicklung soll sich – anders als heute – an der tatsächlichen Krankheitsschwere und – häufigkeit der Patienten orientieren. Die Kassen befürchten dadurch eine Mehrbelastung. Überschreitet ein Arzt die vorgesehene Leistungsmenge, sinken seine Honorare schrittweise. Während die Ärzte zurzeit noch jede Leistung einzeln abrechnen, rücken in Zukunft Pauschalen und Leistungskomplexe in den Vordergrund.

Kassen und KV können künftig auch eine Koppelung von Honoraren und Medikamenten-Verordnungen vereinbaren. So sind etwa finanzielle Anreize für Ärzte möglich, die sich bei der Arznei-Verordnung wirtschaftlich verhalten. Außerdem werden die Honorare der Ärzte in Ost und West bis Ende 2006 schrittweise angeglichen.

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Quelle: Financial Times Deutschland

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