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Patienten tragen begrenzte Belastung / Letzter Teil der FR-Serie
Zuzahlungen: Künftig wird für fast alle Leistungen im Gesundheitswesen von den Patienten eine Eigenbeteiligung verlangt. Hier die wichtigsten Regelungen von 2004 an:
• Beim Arzt oder Zahnarzt wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig; ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen und Arztbesuche auf Überweisung.
• Für verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen die Versicherten zehn Prozent des Preises, aber mindestens fünf und höchstens zehn Euro, selbst tragen. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlt der Patient den vollen Preis. Das gleiche gilt für Hilfsmittel wie Hörgeräte und Rollstühle.
• Bei Heilmitteln, dazu gehören etwa Krankengymnastik oder Massage, zahlen die Patienten für jedes Rezept zehn Euro und zusätzlich zehn Prozent der Kosten. Gleiches gilt für die häusliche Krankenpflege; hier ist die Zuzahlung allerdings auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
• Wer wegen Krankheit eine Haushaltshilfe benötigt, muss zehn Prozent der Kosten, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro, pro Tag selbst tragen. Im Krankenhaus und bei der stationären Rehabilitation müssen pro Tag zehn Euro zugezahlt werden, und zwar für maximal 28 Tage im Jahr.
• Für Zahnersatz sind zwischen 35 bis 50 Prozent der Kosten selbst aufzubringen.
Grundsätzlich von Zuzahlungen befreit sind nur noch Kinder und Jugendliche. Sonst müssen alle Versicherten – auch Sozialhilfeempfänger – bis zur so genannten Belastungsgrenze zuzahlen. Sie liegt in Zukunft bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Menschen mit chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Dass eine solche Erkrankung vorliegt, müssen Versicherte ihrer Krankenkasse gegenüber jährlich nachweisen.
Zur Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die Einnahmen des Versicherten selbst und der mit ihm im selben Haushalt lebenden Angehörigen erfasst. Dabei gelten Freibeträge, die 2004 voraussichtlich 3648 Euro für jedes Kind und 4347 Euro für Ehepartner und jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen betragen werden. Bei Sozialhilfeempfänger-Haushalten wird der Regelsatz des Haushaltsvorstands zu Grunde gelegt.
Beim Zahnersatz gelten auch im nächsten Jahr die bisherigen Befreiungs-Regeln. So sind etwa Singles, die 2004 weniger als voraussichtlich 966 Euro pro Monat zur Verfügung haben, grundsätzlich von Zuzahlungen für Standard-Zahnersatz befreit. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze voraussichtlich bei 1328,25 Euro.
Versicherte sollten sich künftig alle Zuzahlungen quittieren lassen, um nachweisen zu können, dass die Belastungsgrenze erreicht ist. Dann stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlung für den Rest des Jahres aus.
Die Serie wurde zusammengestellt von
Ilse Schlingensiepen und Hans Nakielski
Gesundheitsreform von A bis Z
Die Gesundheitsreform ist beschlossen. Damit wird sich von 2004 an für gesetzlich Krankenversicherte vieles ändern. In einer Serie erläutert die FR wichtige Auswirkungen.
Teil 13: Zuzahlungen.
Dokument FRARUN0020031105dzb60000q
Quelle: Financial Times Deutschland
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