Von Herbert Fromme, Köln Die Versicherungsbranche hofft inständig auf einen Erfolg des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat. Nach dem jetzigen Stand würde ihr Anliegen an die Politik erfüllt, die für 2003 vom Bundestag beschlossene Steuererleichterung auch auf die Jahre 2001 und 2002 auszudehnen.
Nach Angaben von Teilnehmern der Runde hat sich der Ausschuss auf die zeitliche Ausdehnung geeinigt und gleichzeitig eine Änderung in der Systematik beschlossen. Statt die gesamten Aktienerträge oder Verluste von Lebens- und Krankenversicherern aus dem Halbeinkünfte-Verfahren herauszunehmen, wie es der Bundestag für 2003 beschlossen hatte, sollen laut Vermittlungsausschuss nur 80 Prozent betroffen sein, während 20 Prozent weiter dem Halbeinkünftesystem unterliegen.
Das ist aber keine Niederlage für die Versicherer. Sie hatten ohnehin für ein gemischtes System von 90 Prozent zu 10 Prozent plädiert, um auch künftig einen Teil der Erträge aus Aktien steuerfrei zu halten. Laut Gesetz gehen mindestens 90 Prozent der Kapitalerträge auf das Konto der Kunden, der Rest an die Aktionäre.
Die Unternehmenssteuerreform hatte für Lebens- und Krankenversicherer den Sondereffekt, dass Gewinne aus Aktien steuerlich gesehen zu Verlusten führen; rote Zahlen im Aktienbuch aber zu hohen Sondersteuern. Die jetzt ausgehandelte Entlastung wird allein für 2003 auf rund 5 Mrd. Euro geschätzt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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