Berlin bastelt an Steuermodellen für Lebenspolicen

Steuerfreiheit soll modifiziert erhalten bleiben

Von Timo Pache, Berlin, und Herbert Fromme, Köln Die Versicherungswirtschaft kann damit rechnen, dass die Steuerfreiheit von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen grundsätzlich erhalten bleibt. Allerdings wird es Modifikationen geben. Das geht aus dem Protokoll einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hervor, das der FTD vorliegt. In der Arbeitsgruppe haben sich Regierung und Opposition auf mögliche Neuregelungen der Besteuerung verständigt.

Damit behält die Branche das wichtigste Verkaufsargument für Lebensversicherungen, von denen sie rund 10 Millionen im Jahr absetzt. In Deutschland sind 93 Millionen Policen in Kraft, gut 60 Millionen dürften Kapitallebensversicherungen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Erträge steuerfrei. Dazu gehört etwa die Laufzeit von 12 Jahren.

Eigentlich wollte die Bundesregierung das Steuerprivileg für diese Policen mit dem Alterseinkünftegesetz abschaffen. Die Union ist dagegen. Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, signalisierte Entgegenkommen. Sie wolle noch im Bundestag eine Einigung mit der Union erreichen und ein Vermittlungsverfahren verhindern, sagte sie der FTD. Daher habe sie für Freitag eine Sondersitzung des zuständigen Finanzausschusses beantragt. Bis Ende März solle der Kompromiss mit CDU/CSU stehen.

„Wir sind uns einig, dass wir Kapitallebensversicherungen weiterhin unter bestimmten Bedingungen bevorzugen müssen. Dies entspricht einfach der Altersvorsorgementalität der Deutschen“, sagte Scheel. Das Privileg solle aber nur erhalten bleiben, wenn die Auszahlung an den Rentenbeginn, etwa mit 65, gekoppelt ist. „Das Privileg für reine Kapitalanlagen wird abgeschafft.“

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat vier kompromissfähige Alternativen zum gegenwärtigen System erarbeitet. Die erste Möglichkeit: Die Hälfte der Erträge muss versteuert werden, wie es auch bei Aktien und Fonds der Fall ist. Alternative zwei: „Steuerliche Erfassung der Erträge, jedoch einmaliger persönlicher Freibetrag und/oder ermäßigter Steuersatz,“ heißt es in dem Protokoll.

Möglichkeit drei sieht vor, dass keine Steuern gezahlt werden, wenn die Auszahlung nicht vor dem 65. Lebensjahr erfolgt und der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren hat. Die vierte Option schließlich gewährt die Steuerfreiheit, wenn mindestens 50 Prozent des Kapitals in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden und die Auszahlung nicht vor dem 65. Lebensjahr erfolgt.

Grünen-Politikerin Scheel bestätigte auch Berichte, wonach Betriebsrenten künftig stärker über Steuerprivilegien gefördert werden sollten. „Wenn wir schon von den Menschen eine stärkere betriebliche und private Vorsorge verlangen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass diese Anlageformen attraktiv bleiben“, sagte sie. Im Gespräch ist, die bislang geltenden verschiedenen Freibeträge für Betriebsrenten und Direktversicherungen zusammenzufassen und auszubauen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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