Finanzaufsicht rügt Lebensversicherer

BaFin fordert identische Gesamtverzinsung für alle Kunden eines Anbieters · Stellungnahme bis 16. April · Gerling Leben wehrt sich

Von Herbert Fromme, Köln Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will nicht länger dulden, dass Versicherer ihren Kunden je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verschiedene Gesamtverzinsungen gutschreiben. Das verstoße gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte die BaFin gestern mit. Bis zum 16. April sollen die Versicherer eine Stellungnahme abgeben, wie sie die Gleichbehandlung der Kunden wieder herstellen und für einen finanziellen Ausgleich sorgen wollen. Damit wäre ein Vorstoß der Assekuranz gescheitert, die starren Verzinsungsregeln aufzubrechen. Betroffen sind unter anderem Victoria Leben, Hamburg-Mannheimer, Gerling und Alte Leipziger, nicht aber Marktführer Allianz.

Hintergrund des Streits: Die Lebensversicherer verzinsen ihren Kunden den Sparanteil der Prämie mindestens mit dem Rechnungs- oder Garantiezins. Der höchstens zulässige Rechnungszins wird vom Finanzministerium festgelegt und ändert sich mit der allgemeinen Zinsentwicklung. Seit dem 1. Januar 2004 beträgt er 2,75 Prozent, davor lag er bei 3,25 Prozent. Bis 1987 waren es 3,0 Prozent, zwischen 1987 und 1993 3,5 Prozent, bis 2000 vier Prozent. Die Mindestverzinsung gilt jeweils für die gesamte Laufzeit eines Vertrags.

Daneben bekommen die Kunden noch eine Überschussbeteiligung, die vom Kapitalanlageergebnis der einzelnen Unternehmen abhängt und von ihnen individuell festgelegt wird. Einzelne Lebensversicherer schreiben ihren Kunden jetzt unterschiedliche Gesamtverzinsungen gut: Wer eine hohe Garantie hat, bekommt eine geringere Gesamtverzinsung. Beispiel Gerling Leben: Kunden, die 2004 einen Vertrag abschließen, erhalten 5,0 Prozent im laufenden Jahr, die Kunden mit der davor geltenden Garantie von 3,25 Prozent insgesamt nur 4,8 Prozent.

Die Unternehmen begründen das mit den Kosten für die Garantien, die in die Gesamtverzinsung einfließen müssten. Die BaFin wirft ihnen vor, nur die Kosten auf die einzelnen Rechnungszins-Generationen aufzuschlüsseln. „Dann müssen auch die Erträge den einzelnen Generationen zugeschrieben werden“, sagte ein Sprecher. Das tun die Versicherer nicht. Zudem gebe es keine vertragliche Grundlage für die Spreizung, so der Sprecher. Die Versicherer hätten sich erstmals in der Überschussdeklarierung für das Jahr 2004, die Ende 2003 erfolgte, auf die Risiko-Adjustierung berufen – auch für Verträge, die schon viele Jahre alt sind.

Die betroffenen Unternehmen halten sich mit Stellungnahmen zurück. Man prüfe die Sache und werde sich die Zeit bis zum 16. April nehmen, sagte ein Sprecher der Victoria Leben. Kämpferischer klang es bei Gerling. „Wir halten die Spreizung für zulässig und geboten, gerade aus Gründen der Gleichbehandlung“, sagte ein Sprecher.

Zitat:

„Wir halten die Spreizung für zulässig und geboten“ – Gerling-Sprecher

Quelle: Financial Times Deutschland

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