Branche trotzdem mit harter Kritik an Einzelpunkten · Expertenkommission übergibt Gesetzentwurf am Montag · Neues Recht soll ab 2008 gelten
Von Herbert Fromme und Anja Krüger, Köln Die Versicherungswirtschaft hat den Entwurf einer Expertenkommission für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Einzelpunkten scharf angegriffen. Grundsätzlich sei der Entwurf zu begrüßen, in Einzelpunkten seien aber deutliche Änderungen nötig, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie nannte vor allem die Aufgabe des Prinzips „Alles oder Nichts“ für Versicherungsansprüche und die Verschärfung von Regeln für Lebensversicherer.
Die 2000 von der Regierung eingesetzte Kommission will den Entwurf am Montag Justizministerin Brigitte Zypries überreichen. Laut Fahrplan soll das Gesetz 2006 verabschiedet werden und 2008 in Kraft treten.
„Der Entwurf verschiebt die Gewichte in Richtung Verbraucherschutz, ändert aber nicht das System“, sagte Theo Langheid, Kommissionsmitglied und Anwalt für Versicherungsunternehmen. „Für die Versicherer ist der Entwurf im Großen und Ganzen günstig“, sagt er. Maximilian Teichler, Geschäftsführer des Maklers Willis und ebenfalls Kommissionsmitglied, spricht von einem „ausgewogenen Entwurf“. Für Verbraucherschützer dagegen ist er unausgegoren: „Der Entwurf ist längst nicht weitreichend genug. Vor allem in der Lebensversicherung hat sich kaum etwas getan“, sagt Frank Braun vom Bund der Versicherten.
Die Kommission schlägt weitreichende Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vertreter und Versicherer vor, die nicht nur vor Vertragsabschluss gelten, sondern auch während der Laufzeit. So hat der Versicherer die „Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben“. Hier fürchtet der GDV „Bürokratie und höhere Kosten“, so die Sprecherin. Allerdings können Kunden schriftlich auf ihr Recht zur Beratung verzichten.
Bereits heute verschicken viele Lebensversicherer freiwillig regelmäßig so genannte Standmeldungen mit Angaben über die voraussichtliche Leistung nach Vertragsablauf. Künftig sollen sie Pflicht werden.
Starken Widerstand kündigte die GDV-Sprecherin gegen die Einführung von garantierten Rückkaufswerten und Mindestrückkaufswerten an. Rückkaufswerte sind die Beträge, die Kunden bei Kündigung einer Lebensversicherungspolice erhalten. Die Kommission will die Kunden hier deutlich besser stellen. Der GDV fürchtet, dass es bei stark steigenden Zinsen zu Kündigungswellen kommt. „Mit dem Mindestrückkaufswert führt die Kommission die Regulierung der Versicherungsprodukte wieder ein, die es seit 1994 nicht mehr gibt“, sagte die Sprecherin. Angesichts der Kapitalmarktlage und der geplanten Eigenkapitalvorschriften sei das nicht hinnehmbar.
Krach wird es vermutlich auch um Neuerungen im Haftpflichtrecht geben. Danach sind Versicherungsbedingungen illegal, die dem Kunden verbieten, ohne Zustimmung des Versicherers eine Schuld anzuerkennen und Ansprüche an den Geschädigten abzutreten. Auch Kommissionsmitglied Langheid hat damit Bauchschmerzen. „Ich könnte behaupten, eine Brille kaputt gemacht zu haben, gebe meine Schuld zu und trete den Anspruch an den Brillenbesitzer ab. Dann trete ich als dessen Zeuge auf.“ Das könne zu Missbrauch führen, fürchtet er.
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Wer bei Rot über die Kreuzung fährt wie bei diesem Unfall, verliert bislang den Versicherungsschutz für den eigenen Wagen. Künftig sollen die Versicherer doch zahlen, aber abgestuft nach der Schwere des Verstoßes – Action/Thomas Grabka
Quelle: Financial Times Deutschland
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