Kommunen müssen auffällige Unternehmen melden
Nordrhein-Westfalen will noch in diesem Jahr ein verbindliches Korruptionsregister für die Kommunen einführen. Die rot-grüne Landesregierung werde vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, kündigte Innenminister Fritz Behrens gestern an.
Städte und Kreise des Landes sollen künftig vor der Vergabe von Aufträgen prüfen müssen, ob an Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen in dem Register erfasst sind und sie gegebenenfalls von der Vergabe ausschließen. Außerdem müssen sie auffällig gewordene Firmen melden. „Die Abschreckung für Unternehmen oder deren kriminelle Mitarbeiter wird sich dadurch wesentlich erhöhen“, sagte Behrens.
Die Landesregierung hat bereits 1999 auf dem Erlass-Weg ein Korruptionsregister eingerichtet, dessen Nutzung für die Landesbehörden obligatorisch und für die Kommunen freiwillig ist. Doch die Städte und Kreise nutzen es kaum. Gerade von ihnen werden aber die meisten öffentlichen Aufträge vergeben. Nach Korruptionsskandalen um den Bau von Müllverbrennungsanlagen in Köln und Bonn hatte die Landesregierung einen „Untersuchungsstab Antikorruption“ eingesetzt. Seiner Empfehlung ist die Landesregierung jetzt mit der Einrichtung einer Spezialeinheit beim Landeskriminalamt nachgekommen. Das 26-köpfige Team soll Erkenntnisse von Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und anderen Verwaltungsstellen zusammenführen. „Viele Hinweise und Erkenntnisse sind für sich gesehen oftmals unverdächtig. Zusammen ergeben sie aber ein Mosaik, das auf korruptionsträchtige Sachverhalte schließen lässt“, erklärte Behrens.
Wichtige Details des neuen Gesetzes sind noch offen. Unklar ist, nach welchen Kriterien Firmen in das Register aufgenommen oder herausgelöscht werden. Bislang melden die öffentlichen Auftraggeber auffällig gewordene Firmen. Mit dem Gesetz sollen klare Regelungen geschaffen werden. „Es muss gut abgewogen werden, ob Grundrechte der Unternehmen verletzt werden“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Auch welche Sanktionen auf Kommunen und deren Mitarbeiter zukommen, die das Register nicht nutzen, ist noch nicht geklärt.
Zitat:
„Es muss abgewogen werden, ob Grundrechte verletzt werden“ – NRW-Innenministerium
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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