Firstgate vor Großabschluss mit Swisscom

Internet-Zahlungssystem wird international verbunden

Von Herbert Fromme, Köln Der Kölner Internet-Bezahldienstleister Firstgate steht nach Informationen der FTD vor einem Abschluss mit der Schweizer Telefongesellschaft Swisscom. Danach wird Swisscom eine zeitlich unbegrenzte Lizenz für Firstgates „Click & Buy“ erwerben. Der Vertrag ist nach Angaben aus Firmenkreisen rund 10 Mio. Euro wert. Swisscom werde einmalig einen Grundpreis zahlen sowie regelmäßig Lizenzgebühren und Wartungskosten. Das System soll im Oktober online sein.

Firstgate zieht für Online-Anbieter kleine Beträge in großen Mengen ein. Zu den Kunden gehören Verlage wie die FTD oder die Stiftung Warentest ebenso wie die Spendensammler von Unicef oder Erotikanbieter. Wer online kostenpflichtige Artikel aus einem Zeitungsarchiv lesen will, registriert sich vorher bei Firstgate. Dann werden die 50 Cent für einen einzelnen Bericht sauber abgerechnet. Bisher zieht das Unternehmen für 2500 Internetanbieter Geld ein und kassiert dafür zwischen 10 und 40 Prozent Provision

Bisher war der Markt eher klein. Marktschätzungen gehen von einem Firstgate-Umsatz von 6 Mio. Euro im Jahr 2003 aus. In 2004 soll er sich nach internen Schätzungen auf 36 Mio. Euro versechsfachen. In Deutschland steht Firstgate allerdings unter Druck großer Konkurrenten, vor allem der Telekom mit ihrem T-Pay. Seit Ende 2003 bietet Web.de den Micropayment-Dienst Web.Cent an.

Die seit 2000 aktive Firstgate gehört zu 65 Prozent dem Gründer Norbert Stangl, den Rest halten zwei Finanzinvestoren aus Deutschland und der Schweiz.

Firstgate hat seit 2002 einen ähnlichen Vertrag wie mit Swisscom mit der britischen Telefongesellschaft BT für Großbritannien und Irland. In Deutschland, Österreich, den Niederlanden und den USA betreibt Firstgate selbst Click&Buy-Dienste. Künftig sollen Endkunden in allen Ländern mit Click&Buy-Präsenz bei Internet-Dienstleistern, die in einem anderen Land einen Vertrag haben, zahlen können. Das Clearing übernimmt Firstgate gegen eine Gebühr.

Quelle: Financial Times Deutschland

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