BaFin enttäuscht Hedge-Fonds

Aufsicht ergänzt neue Anlageverordnung für Versicherer um strenge Regularien

Von Claudia Wanner, Mark Böschen, Frankfurt, und Herbert Fromme, Köln Die Aufseher erlauben Versicherungen künftig, unter strengen Auflagen bis zu fünf Prozent ihrer Anlagegelder in Hedge-Fonds zu investieren. So sieht es die überarbeitete Version der Anlageverordnung für die Assekuranz vor, die voraussichtlich am Freitag im Bundesrat verabschiedet wird. Sie soll am 1. August in Kraft treten. Mit einigen Zusatzregelungen zum Investment in diese Vermögensklasse will die BaFin aber für eine Begrenzung des Risikos sorgen. Das geht aus dem Entwurf eines Rundschreibens der Aufsicht hervor, der der FTD vorliegt. Vertreter von Versicherungen und Fondsanbietern kritisieren, dass die Regulatoren in einigen Punkten über das Ziel hinausschießen.

Sowohl institutionelle Anleger als auch die Anbieter von Hedge-Fonds warten schon lange auf die Klarstellungen der Aufseher. Die Fondsanbieter rechnen damit, dass mehr Geld in ihre Produkte fließen wird, wenn klar ist, was erlaubt ist. Hedge-Fonds, die Rendite unabhängig von der Entwicklung an den Kapitalmärkten versprechen, sind in Deutschland erst seit dem Jahresanfang erlaubt. Die Regierung hat es sich mit dem als liberal gelobten Gesetz zum Ziel gesetzt, Deutschland zu einem wichtigen Standort für die Anlageklasse zu etablieren.

„Je nach Ausgestaltung der Vorschriften ist mittelfristig erhebliche Bewegung bei Hedge-Fonds möglich“, sagte Dirk Söhnholz, geschäftsführender Gesellschafter von Feri Trust Alternative Assets. Damit es dazu komme, seien aber noch Anpassungen in dem Entwurf zum Rundschreiben nötig, sagten Branchenvertreter. „Wir halten es für unglücklich, dass der Entwurf des Rundschreibens gegenüber der geplanten Anlageverordnung zahlreiche zusätzliche Einschränkungen für die Versicherungen macht“, sagte Claudia Benz, Rechtsexpertin beim BVI, dem Branchenverband der Fondsgesellschaften.

Söhnholz sitzt auch im Vorstand des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI). Der BAI hat, wie auch andere Interessensverbände, in einer Stellungnahme Änderungsvorschläge eingereicht. Es gehe vor allem um zwei Aspekte, sagte Söhnholz. „Was ist konkret erlaubt? Und was muss laufend überwacht werden?“

An das Risikomanagement stellen die Aufseher aus der Behörde von Jochen Sanio strenge Anforderungen. Sie fordern „praktische Kenntnisse in Bezug auf die Anlage in Hedge-Fonds“. „Es gibt international nur wenige Experten, die solche Erfahrungen mitbringen, und die sind sehr teuer“, sagte der Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) einer Versicherung. Für das geringe Volumen, das in Hedge-Fonds fließen wird, lohne eine solche Personalinvestition nicht.

Moniert wird in der Branche auch, dass die BaFin maßgeschneiderte Hedge-Fonds-Mandate praktisch unterbinde. Das Rundschreiben deckelt die Anlage eines Versicherers in einen Hedge-Fonds bei 80 Prozent. Ein Versicherungsunternehmen dürfe nicht sämtliche Anteile erwerben, heißt es in dem Entwurf. „Mindestens 20 Prozent der Anteile müssen von anderen Anlegern gehalten werden.“

Für die Anlage in Aktien und Renten ist es üblich, dass sich institutionelle Investoren Spezialfonds ganz auf ihre Bedürfnisse zuschneiden lassen. Doch die Deckelung führt dazu, „dass es für eine Versicherung kaum möglich ist, einen für sie maßgeschneiderten Fonds aufzulegen“, sagte BVI-Juristin Benz.

Branchenvertreter fürchten, dass die Vorschrift Versicherungen vor allem in große Dachfonds treiben könnte, die in ausländische Zielfonds investieren – die gewünschte Förderung des deutschen Marktes bliebe aus.

Auch Rainer de Backere, Vorstandsmitglied der Provinzial Münster, kritisiert diese Vorschrift als „nicht sehr sinnvoll“. Seine Versicherung investiert seit 1999 in Hedge-Fonds. Zurzeit liegen rund 1,5 Prozent der Kapitalanlagen des Lebensversicherers in dieser Anlageklasse. Er merkt einen weiteren Punkt an: In dem Rundschreiben wird das Geld, das maximal in einen Fonds fließen darf, auf ein Prozent der gesamten Anlage begrenzt. Das sei schwierig zu realisieren: „Es gibt nicht so viele gute Anbieter.“

Grundsätzlich sind die Beteiligten mit der Vorschrift jedoch zufrieden. „Es steigt der Spielraum der Unternehmen“, sagte Ulrich Krüger vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Die Vorschrift ist ein wichtiger erster Schritt“, sagte der Geschäftsführer einer Fondsgesellschaft. Die Branche könnte jetzt Erfahrungen sammeln mit den neuen Anlagen.

Bild(er):

Chefaufseher Jochen Sanio erlaubt Versicherungen künftig die Anlage in Hedge-Fonds, plant aber strikte Auflagen – Joker/Marcus Gloger

Quelle: Financial Times Deutschland

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