Selbstverpflichtung soll Gesetzeslösung abwehren
Von Herbert Fromme, Köln Die deutschen Versicherer haben ihre Selbstverpflichtung zum Verzicht auf vorhersagende Gentests bis 2011 verlängert. Wer eine Lebens- oder Krankenversicherung beantragt, darf nicht zu einem Gentest aufgefordert werden und muss auch die Ergebnisse eines möglicherweise durchgeführten Tests nicht mitteilen. Ausnahmen sind Lebensversicherungen oberhalb von 250 000 Euro Versicherungssumme oder 30 000 Euro Jahresrente, dann müssen Kunden vorhandene Testergebnisse enthüllen.
Die vor drei Jahren ausgesprochene Selbstverpflichtung wäre 2006 ausgelaufen. Die versicherungsmedizinische Relevanz solcher Tests sei nach wie vor gering, deshalb habe man die Erklärung verlängert, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Die Versicherer wollen mit der Selbstverpflichtung eine gesetzliche Regelung verhindern oder zumindest hinauszögern. In anderen Ländern ist die Nutzung von Gentests durch Arbeitgeber und Versicherer verboten. In den Regierungsparteien gibt es immer wieder Anläufe, das auch in Deutschland einzuführen.
Schon heute gibt es zahlreiche Gentestverfahren. Damit können Ärzte in der Regel nur die Wahrscheinlichkeit ermitteln, dass bei einem Patienten eine bestimmte Krankheit auftritt. Die Assekuranz fürchtet, dass künftige Tests viel genauer sind. Dann könnten Menschen, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt krank werden, gezielt Policen abschließen und so Versicherer in den Ruin treiben, glauben sie.
Quelle: Financial Times Deutschland
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