Münchener Rück
Einen Vertrag über Sonderprovisionen hatte der Makler Marsh unter anderem mit Munich-American Risk Partners (MARP), einer Tochter der Münchener Rück. Staatsanwalt Spitzer schreibt in seiner Klageschrift, Marsh habe bei MARP absichtlich überhöhte Angebote und auch Manager angefordert, die Kunden gegenüber diese künstlich erhöhten Angebote begründen sollten – damit ein anderer Versicherer die Verträge bekam. MARP wurde dann bei der nächsten Gelegenheit bedacht.
In einer E-Mail aus dem Jahr 2001 verlangte Marsh von MARP, man müsse bei einer Präsentation Konkurrenz aufweisen können und benötige dafür jemanden Lebendiges („live body“). Ein frustrierter Manager der MARP antwortete: „Wir haben nicht genug Mitarbeiter, die bei Sitzungen einfach nur da sein können, um als ,Body‘ zu fungieren. Sie brauchen einen lebendigen Körper, wir brauchen lebendige Geschäftsgelegenheiten.“
Im Jahr 2000 enthüllte MARP die Existenz der Sonderzahlungsvereinbarung gegenüber einem wichtigen Kunden. Marsh war empört. Ein leitender MARP-Manager entschuldigte sich in einer E-Mail. „Auch wir erkennen, dass dies unangemessen war … Wir tun das nötige, um alle Dokumente zu eliminieren, die auf die Sonderprovisionen hindeuten.“
Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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