Vertreter-Interessenverband greift Rechtsschutzversicherer an
Von Herbert Fromme, Köln Der Streit zwischen der Arag und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wegen der neuen Provisionsregeln des Versicherers spitzt sich zu. BVK-Präsident Michael Heinz hat die rund 800 Vertreter der Rechtsschutzversicherung ermuntert, sich neue Gesellschaften zu suchen. „Gute Vermittler werden nie ein Problem haben, neue Vertragspartner zu finden“, schrieb Heinz in einem Brief an die Vertreter. Dabei könne der BVK behilflich sein. Mehrere Gesellschaften hätten schon Arag-Vertreter angeworben, sagte Heinz der FTD.
Die Arag stellt ihr Provisionssystem für die Schaden- und Unfallversicherung zum 1. Januar 2005 grundlegend um. Vertreter erhalten nicht mehr wie bisher eine vergleichsweise hohe Provision bei Vertragsabschluss, sondern vor allem einen so genannten Bestandserweiterungszuschlag. Der berechnet sich aus der Summe des verlorenen und des gewonnenen Geschäfts. Dazu kommt noch die übliche Bestandspflegeprovision. Statt auf hohe Einmalzahlungen müssen die Vertreter in Zukunft auf stetigen Geschäftsverlauf achten.
Das Unternehmen begründet die Umstellung mit einer Änderung im Verkaufsmodell, bei der bis Mitte 2005 insgesamt 66 Geschäftsstellen mit je 5 bis 8 Vertretern eingerichtet sein sollen. Außerdem ändere sich die Gesetzeslage demnächst: Durch die geplante Reform des Versicherungsvertragsgesetzes und die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht werde es zu einer Verkürzung der Vertragslaufzeiten kommen, für hohe Provisionen zu Vertragsbeginn sei kein Raum mehr.
Genau das bestreitet der BVK – und bekommt dafür Unterstützung ausgerechnet von anderen Versicherern. So schreibt Roland Reime, Chef der Provinzial Kiel und Vorsitzender des Außendienstausschusses des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Ihre Erregung über die Vorgänge bei der Arag kann ich nachvollziehen. Insbesondere ist die vorgesehene Umstellung des Vergütungssystems zum Jahresende mit der Begründung der vom Gesetzgeber geplanten Verkürzung der Vertragslaufzeiten nicht zwingend.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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