GDV hängt Sicherungsfonds an Protektor

Lebensversicherer ziehen Auffanggesellschaft GmbH vor

Von Herbert Fromme, Köln Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) will den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer an die existierende Auffanggesellschaft Protektor hängen. Das hat das GDV-Präsidium gestern in München beschlossen.

Ein Teil des Verbandes wollte den staatlich geforderten Sicherungsfonds in einer separaten GmbH unterbringen, konnte sich aber nicht durchsetzen. „Wir wollen nur eine Sicherungseinrichtung, nicht zwei“, sagte eine GDV-Sprecherin. Die technischen Dinge müssten allerdings noch geregelt werden.

Der Sicherungsfonds wird laut Gesetz bei der KfW Bankengruppe errichtet. Der Betrieb kann aber auf private Unternehmen übertragen werden.

Mit der Entscheidung hat das GDV-Präsidium auch das Fortbestehen von Protektor zementiert. Es gab Versicherer, die für die möglichst rasche Auflösung des freiwilligen Auffangunternehmens waren, weil es jetzt einen staatlich geregelten Fonds gibt.

Für den Sicherungsfonds müssen die Lebensversicherer ein Promille ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen bar einzahlen. Das beläuft sich auf rund 500 Mio. Euro. Im Notfall haften sie mit weiteren 500 Mio. Euro.

Bei Protektor haften die Lebensversicherer als Aktionäre mit bis zu 5 Mrd. Euro, also deutlich mehr. Auch deshalb hatte die Finanzaufsicht im Vorfeld der GDV-Entscheidung auf die Protektor-Lösung gedrungen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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