Rückkaufswert soll nicht festgeschrieben werden
Von Herbert Fromme, Köln Die deutschen Versicherer wehren sich gegen die gesetzliche Einführung von garantierten Rückkaufswerten in der Lebensversicherung. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in ihrem Entwurf gemacht – vor allem auf Druck der Verbraucherschützer. Das Justizministerium bereitet auf der Basis des Kommissionspapiers einen Gesetzentwurf vor, der in den nächsten Wochen veröffentlicht werden soll.
„Wir wollen den Gesetzgeber davon überzeugen, dass eine solche Vorschrift zum Rückkaufswert gefährlich wäre“, sagte Markus Faulhaber, verantwortlicher Aktuar des Marktführers Allianz Lebensversicherung. „Kein vernünftiger Investor würde dafür Risikokapital zur Verfügung stellen.“ Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werde in den nächsten Wochen entsprechend tätig, sagte Faulhaber bei einer Veranstaltung der Universität Köln.
Der Rückkaufswert bestimmt, was der Kunde bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung des Vertrags vom Versicherer erhält. Die VVG-Kommission definiert ihn als das vorhandene Deckungskapital, bei Kündigung mindestens die Hälfte des Deckungskapitals ohne Abzug von Vertriebskosten durch den Versicherer.
Bis 1994 waren die Rückkaufswerte gesetzlich vorgeschrieben. Seither können Versicherer sie garantieren oder nicht – die Allianz Leben, die Hamburg-Mannheimer und andere Gesellschaften geben keine Garantie. Sie können bei Kündigungen hohe Strafabschläge verhängen.
Die Versicherer fürchten, dass garantierte Rückkaufswerte bei bestimmten Kapitalmarktentwicklungen zu Schieflagen von Versicherern führen können. Bei einem starken Zinsanstieg würden Policen aus Renditegründen gekündigt. Um die Kunden auszuzahlen, müsste der Versicherer festverzinsliche Wertpapiere mit Verlust verkaufen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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