Mit Wohltaten will Berlin die Rentenkürzung versüßen

Staatliche Beihilfen zur privaten Altersversorgung sollen den Wechsel erleichtern · Rürup-, Riester- und Betriebsrente werden gefördert

Die Bundesregierung hat die künftigen Rentner mit diversen Reformen erheblich belastet. Als Ausgleich fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorge aber erheblich. Zur Auswahl stehen dabei drei Möglichkeiten: Die in diesem Jahr eingeführte Rürup-Rente, die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung.

„Die Verlierer der Reform sind die zwischen 1960 und 1980 Geborenen“, sagt der Wirtschaftsweise Bert Rürup, der das Konzept für die nach ihm benannte Leibrente maßgeblich entwickelt hat.

Die Generation der heute 25- bis 45-Jährigen wird die Kürzung der gesetzlichen Renten anders als die Älteren voll treffen. Gleichzeitig haben sie nur relativ wenig Zeit, eigene Rücklagen zu bilden. Jüngere dagegen können, so sie frühzeitig mit dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung beginnen, auf den Zinseszinseffekt bauen, so die Kalkulation. Dass der bei den heutigen Niedrigzinsen nur sehr langsam greift, sehen die Erfinder des Modells eher als nur temporäres Problem.

Bei den neuen Rürup-Renten handelt es sich um Leibrenten-Verträge, deren Beiträge die Kunden steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug müssen sie aber harte Bedingungen akzeptieren. Vom Gesetzgeber ist die Rürup-Rente als Basisversorgung vor allem für Selbstständige vorgesehen.

Für Freiberufler wirken sich die steuerlichen Vorteile sehr viel stärker aus als für Angestellte. In diesem Jahr sind 60 Prozent der Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu einer Höchstgrenze von 20 000 Euro steuerlich abzugsfähig – also 12 000 Euro. Bei Arbeitnehmern wird auf diesen Betrag aber auch der Anteil des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Der abzugsfähige Betrag steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte auf maximal 20 000 Euro. Im Gegenzug werden die Rentenauszahlungen versteuert. Der Steuersatz wird bei den meisten Kunden im Alter aber niedriger sein als während der Erwerbstätigkeit. Der Wermutstropfen: Über das angesammelte Kapital kann der Versicherte unter keinen Umständen verfügen und er kann es nicht vererben.

„Alles was vererbt wird, freut die Erben, hat aber mit Altersvorsorge nichts zu tun“, begründet Rürup diese Vorgaben. Allerdings kann der Kunde den Vertrag mit einer Hinterbliebenenversicherung ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Zusatz möglich. Beide kosten aber extra.

Die Assekuranz versucht, den Kunden den Abschluss durch die Verbindung mit weiteren Policen schmackhaft zu machen. Die Volksfürsorge zum Beispiel verkauft Rürup-Renten in Kombination mit einer Risikolebensversicherung. „Mit der Risikolebensversicherung hat der Kunde wenigstens die Illusion, dass sein Geld im Todesfall bei den Hinterbliebenen landet“, sagt der Vorstandsvorsitzende Jürgen Lemppenau. Aber auch hier ist das angesparte Geld des Kunden aus der Rürup-Rente im Todesfall unwiederbringlich verloren. Die Hinterbliebenen erhalten das Geld aus einem ganz anderen Topf.

Flexibler als die Rürup-Rente sind die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannten Verträge. Das hier angesammelte Kapital können Kunden beleihen, zur Eigenheimfinanzierung nutzen und sich einen Teil des Kapitals im Alter auf einmal auszahlen lassen. Die Riester-Rente ist in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht. Selbstständige können das Geld vom Staat erhalten, wenn sie mit einem förderungsberechtigten Partner verheiratet sind.

Der Staat fördert diese Verträge mit Zulagen von zur Zeit 76 Euro im Jahr für Erwachsene und 92 Euro je Kind. Im kommenden Jahr steigen die Zulagen auf 114 Euro für Erwachsene und 138 Euro für den Nachwuchs, ab 2008 betragen sie 154 Euro und 185 Euro. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Sparer ab 2006 drei Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulage in einen Riester-Vertrag stecken, ab 2008 vier Prozent.

Für Arbeitnehmer sehr attraktiv ist die betriebliche Altersversorgung. Seit 2002 haben Beschäftigte einen Anspruch darauf. Allerdings müssen die Unternehmen nur gewährleisten, dass die Arbeitnehmer von ihrem Verdienst Geld fürs Alter ansparen. Arbeitgeber können, müssen aber keinen Cent beisteuern. Sie ziehen die Zahlungen für die Verträge vom Bruttoeinkommen des Beschäftigten ab und lassen sie direkt dem Versicherer oder der Pensionskasse, der Bank oder der Fondsgesellschaft zukommen. Für die abgezogenen Gehaltsteile müssen die Arbeitnehmer keine Steuern zahlen, und bis 2008 sind die Beiträge für den Beschäftigten und für das Unternehmen sozialabgabenfrei.

Zitat:

„Alles, was vererbt wird, freut die Erben, hat aber mit Altersvorsorge nichts zu tun“ – Bert Rürup

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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