Exklusiv Um den Einsatz von KI-Agenten kommt kein Versicherer herum, davon ist der KI-Experte Maximilian Vogel überzeugt. Im Interview erklärt er, wie schnell die Implementierung in der Branche kommen muss und welche Vorteile Agenten gegenüber generativer künstlicher Intelligenz (KI) haben. Agenten im Einsatz haben außerdem gezeigt, dass die KI manchmal allzu menschlich reagiert – in anderen Fällen dagegen gebremst werden muss, um menschlicher zu erscheinen.
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Danke für den spannenden Artikel. Nur am Punkt der KI-Verordnung ist der Beitrag etwas kryptisch. Klar ist, dass die KI-VO bei einem Einsatz eines KI-Systems mit direkter Interaktion zu natürlichen Personen vorschreibt, dass diese Personen über den KI-Einsatz zu informieren sind, Art. 50 KI-VO. Darum leuchtet die im Artikel genannte Erstoption (Hinweis auf automatische Erstellung) ein; die zweite Option (der KI einen Namen geben) ist hingegen unklar. Meines Erachtens müsste auch bei dieser Option hinreichend deutlich gemacht werden, dass hier ein KI-System eingesetzt wird — ob das etwa im Rahmen einer E-Mail-Signatur (KI-Name plus Unterzeile „KI-Agent“) ausreichen würde, halte ich für fraglich.