Allianz umgeht Fiskus bei Provisionen

Die rund 10 000 Vertreter der Allianz schließen in diesen Tagen separate Verträge mit den Anbietern von Fonds und Bankprodukten im Konzern ab, vor allem der Dresdner Bank und deren Fondsorganisation dit. Damit will Deutschlands größter Versicherungskonzern verhindern, dass die Vertreter auf ihre Provisionen aus dem Vertrieb von Konten oder Fondssparplänen den Anbietern 16 Prozent Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Die Steuerpflicht würde die Provisionskosten für die Anbieter deutlich erhöhen, die kaum eine Möglichkeit hätten, sie an die Vertreter oder an Endkunden weiterzugeben.
Hansjörg Cramer, Vertriebsvorstand der Allianz in Deutschland, bestätigte die Änderung. Sie soll am 1. Juli 2005 wirksam werden. „Andere Versicherer werden sich wohl ähnlich verhalten“, sagte Cramer.
Bisher hatten die operativen Allianz-Versicherer, mit denen die Vertreter Verträge haben, ihrerseits Rahmenvereinbarungen mit den Produktgebern. Von ihnen nahmen sie die Provisionen ein und leiteten sie an ihre Vertreter weiter.
Nach diesem Modell sind die Vertreter, wenn es um die Fonds, Kreditkarten oder Konten geht, als Subunternehmer der Versicherer tätig. Das könnte nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) und einer zunehmend restriktiveren Haltung der Finanzämter verhängnisvoll sein.
Zwar sind nach Paragraf 4 des Umsatzsteuergesetzes Provisionszahlungen unter anderem für die Vermittlung von Versicherungen, Krediten, Wertpapieren und Grundstücken umsatzsteuerfrei. Aber am 9. Oktober 2003 entschied der BFH unter dem Aktenzeichen V R5/03, dass dies nicht für Kreditvermittler gilt, die selbst nur für andere Vermittler tätig sind, also als selbstständige Subunternehmer arbeiten.
Die Neuregelung hat weit reichende Folgen, zum Beispiel für die Haftungsfragen. Nach der EU-Vermittlerrichtlinie müssen Vertreter entweder eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben oder von ihrem Auftraggeber gegen mögliche Ansprüche von Kunden wegen fehlerhafter Beratung freigestellt werden.
Wenn aber der Vertreter Einzelverträge mit Anbietern abschließt, stellt sich die Frage, wer diese Blankohaftungen für sie übernimmt. Bei der Allianz, bei der alle Anbieter in einem Konzern verbunden sind, ist das Problem nicht so groß wie bei Unternehmen, deren Vertreter auch Fremdprodukte vertreiben.

Quelle: Financial Times Deutschland

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