Die bisher hohe Zahlungsmoral bei der Praxisgebühr könnte wegen eines neuen Gerichtsurteils leiden. Wie das Sozialgericht Düsseldorf gestern entschied, dürfen Kassenärztliche Vereinigungen die Praxisgebühr bei gesetzlich Versicherten zwar eintreiben. Zahlungsunwillige haben demnach aber keine Sanktionen zu befürchten.
Die Entscheidung betrifft einen wichtigen Teil der Gesundheitsreform von Ministerin Ulla Schmidt. Vergangenes Jahr nahmen die Krankenkassen 1,1 Mrd. Euro zusätzlich ein, weil ihre Versicherten bei Arzt- und Zahnarztbesuchen jeweils 10 Euro pro Quartal zahlen müssen. Die Praxisgebühr trug damit entscheidend dazu bei, das Defizit der Krankenkassen von 3 Mrd. Euro im Jahr 2003 in einen Überschuss von 4 Mrd. Euro im Folgejahr zu verwandeln.
Die Düsseldorfer Richter verhandelten in einem Musterverfahren über die Klage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein gegen einen Patienten, der die Praxisgebühr nicht bezahlt hatte. Das Gericht bestätigte, dass die Ärzte dafür verantwortlich sind, die Gebühr einzutreiben. Mehr als die 10 Euro dürften sie aber nicht einfordern. „Das Verfahren muss für die Versicherten kostenfrei bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter Eckhard Crone.
Auf die Kassenärzte kommen nun Kosten in Millionenhöhe zu. Jedes Gerichtsverfahren gegen einen säumigen Zahler kostet die Ärztevertreter 150 Euro. Weil sich der Aufwand für 10 Euro Praxisgebühr nicht lohnt, verzichten viele Kassenärztliche Vereinigungen schon heute darauf, das Geld einzutreiben. 2004 haben laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung 337 000 Patienten nicht gezahlt.
Ärztevertreter bemängeln seit längerem, dass der Aufwand für die Praxisgebühr bei ihnen liegt, während die Einnahmen an die Krankenkassen fließen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein etwa veranschlagt Verwaltungs- und Gerichtskosten von 4 Mio. Euro, um 240 000 Euro bei bislang 24 000 Patienten einzutreiben. „Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, um die Verfahren in die Hände der Krankenkassen zu geben“, sagte Klaus Enderer, Vizechef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Die Regeln für die Abwicklung der Praxisgebühr gehen zurück auf eine Vereinbarung zwischen den Kassenärzten und Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Vertrag bereits gekündigt. „Wir rechnen damit, dass die Neuverhandlungen noch im April beginnen“, sagte ein Sprecher.
Vorbild für ein neues Prozedere könnten die Zahnärzte sein. Haben sie ihre Patienten einmal erfolglos gemahnt, übernehmen die Krankenkassen das weitere Verfahren. Das ist auch billiger, denn nur die Kassen können das Geld ohne Umweg über die Gerichte per Gerichtsvollzieher einfordern.
Das Bundesgesundheitsministerium von Ulla Schmidt will bei den Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzten vorerst nur moderieren. An eine Gesetzesänderung sei derzeit nicht gedacht, sagte eine Sprecherin.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo