Die Axa Lebensversicherung hat eine gerade erst eingeführte Klausel zur Aufweichung der Garantiezinsen wieder aufgegeben. Axa-Konzernvorstand Heinz-Peter Roß bestätigte der FTD diesen Schritt. Die meisten deutschen Lebensversicherer garantieren in Kapitallebens- und Rentenversicherungen den Kunden eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Prämien. Sie darf zur Zeit höchstens 2,75 Prozent betragen.
Die Axa hatte die umstrittene Klausel zum 1. Januar 2005 in privaten Rentenversicherungsverträgen eingeführt. Darin gab sie sich das Recht, die garantierten Renten zu senken, wenn die Lebenserwartung bei privat rentenversicherten Personen unvorhersehbar steigt. Gegen diese Aufweichung wehrten sich Axa-Vertreter und Makler. Verträge mit Demografie-Klausel seien zur Zeit im Markt nicht durchsetzbar, sagte Vorstand Roß: „Die Vermittler sind beim Thema Garantien knallhart.“ Besonders stark sei der Widerstand im Maklerbereich. „Wir sehen die Gefahr, dass die Garantien zu einem Riesen-Thema werden und dies den Markt negativ gegen uns beeinflusst,“ sagte Roß
Über das Thema diskutiert die Versicherungsbranche kontrovers. Marktführer Allianz Lebensversicherung und deren Vorstandschef Gerhard Rupprecht bestehen auf einem Festhalten an den Garantien. Nur dadurch unterscheide sich die Lebensversicherung von anderen Sparprodukten. Gerade weil zum 1. Januar die Steuervorteile zum größten Teil weggefallen sind, müsse die Garantie erhalten bleiben, meinen viele Versicherer.
Andere Gesellschaften verweisen auf die niedrigen Kapitalmarktzinsen, die es schwer machen, die Garantie zu verdienen. Dazu kommt: Bisher haben die Lebensversicherer vor allem Verträge verkauft, die nach 12 bis 20 Jahren bar ausgezahlt wurden. Heute zielen sie vor allem auf Rentenversicherungen, bei denen die Garantien 40 bis 60 Jahre gelten. Wäre sich die Assekuranz einig, dass die Einführung eines Anpassungsmechanismus erforderlich ist, könnten die Klauseln im Markt durchgesetzt werden, sagte Axa-Vorstand Roß: „Kein Kunde hätte ein Problem, wenn die Branche in dieser Frage geschlossen auftreten würde.“ Die Axa war bei ihrem Vorstoß nicht allein. Mindestens zwei weitere Versicherer, BHW und Universa, haben vergleichbare Klauseln, sagte Michael Franke, Geschäftsführer des Analyse-Unternehmens Franke und Bornberg.
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo