Die Bundesregierung hat die geplante grundlegende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes gestoppt. Das hat Justizministerin Brigitte Zypries dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitgeteilt. Das Gesetz sollte ursprünglich 2006 verabschiedet werden und 2008 in Kraft treten. Ob eine neue Regierung das Projekt wieder aufleben lässt, ist ungewiss.
Für die lange geplante Reform hatte eine Kommission aus 20 Fachleuten im April 2004 einen komplett neu ausformulierten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Inzwischen hat Regierungsdirektor Volker Schöfisch einen fertigen Gesetzentwurf erarbeitet. Den will Zypries aber angesichts der geplanten Neuwahl nicht in das Gesetzgebungsverfahren bringen.
Der Kommissionsentwurf sah Verbesserungen für Verbraucher vor. So sollten die Beratungs- und Dokumentationspflichten der Assekuranz ausgeweitet werden. Auf heftigen Widerstand der Versicherer stieß der Vorschlag der Kommission, in der Lebensversicherung garantierte Rückkaufswerte und Mindestrückkaufswerte einzuführen – also die Beträge, die Kunden bei Kündigung ihrer Police vom Versicherer erhalten.
Auch der geplante Abschied vom so genannten Alles-oder-nichts-Prinzip lag der Branche schwer im Magen: Der Entwurf sah auch dann eine Zahlungsverpflichtung der Versicherer vor, wenn ein Kunde den Schaden fahrlässig verursacht hat.
Dennoch waren die Versicherer froh, dass weitergehende Forderungen von Verbraucherschützern sich in der Kommission nicht durchsetzen konnten.
Quelle: Financial Times Deutschland
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