Der Gerling-Konzern plant nach Informationen der FTD weit reichende Änderungen in der Struktur seines Lebensversicherers, mit denen er sich auf schärfere gesetzliche Anforderungen ab 2008 vorbereitet. Gerling richtet eine neue Zwischenholding ein, Gerling Leben Holding GmbH. Sie soll dann 94,99 Prozent an der Gerling Lebensversicherung halten, der Rest liegt bei der Konzern-Obergesellschaft.
Gerling-Leben-Chef Norbert Heinen bestätigte die Pläne. Er sagte weiter, dass das Unternehmen seine nachrangige Anleihe in Höhe von 160 Mio. Euro am Freitag platziert hat. Gerling Leben muss einen Coupon von 6,75 Prozent zahlen. Erstmals nehme damit ein deutscher Lebensversicherer Hybridkapital auf, sagte Heinen. Wie der Umbau diene auch die Anleihe der Stärkung der Gesellschaft wegen neuer gesetzlicher Anforderungen.Euro
Als Teil der Änderungen wird der Lebensversicherer eine Reihe von Töchtern an die neue Zwischenholding verkaufen und dabei einen Gewinn von rund 5 Mio. Euro realisieren. Dazu gehören der Asset Manager und dessen Anteile an der konzerneigenen Fondsgesellschaft sowie die Gerling Pensions-Management.
Die neue Gesellschaft bildet dann die dritte Holdingebene: Unter der Obergesellschaft Gerling-Konzern Beteiligungsgesellschaft gibt es bereits die Gerling Beteiligungs-GmbH, in der die Anteile an den beiden operativen Versicherern gebündelt sind.
Der zum Verkauf stehende Gerling-Konzern erholt sich gerade von einer schweren Krise, in die er durch Überexpansion und andere Managementfehler geraten war.
Heinen begründete den Umbau mit Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz. „Die neuen Vorschriften, die 2008 in Kraft treten, ändern die Anlagemöglichkeiten für Lebensversicherer“, sagte Heinen. Dann müssen sie größere Teile der den Kunden zustehenden Mittel mit „qualifizierten Kapitalanlagen“ bedecken, nämlich auch die noch nicht konkret zugewiesenen Überschussanteile (die so genannte freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung) sowie Schlussüberschussanteile.
Beteiligungen an eigenen Tochtergesellschaften gelten künftig nicht mehr als qualifizierte Kapitalanlagen. „Möglicherweise wird das Gesetz bis 2008 noch einmal geändert“, sagte Heinen. Aber unter den jetzt geltenden Voraussetzungen könnte es dann „knapp werden mit der Bedeckung“. Deshalb verkauft der Versicherer seine Beteiligungen an die neue Zwischenholding und legt den Betrag in Papieren an, die laut Gesetz für die Bedeckung zulässig sind.
Das sei nicht nur ein Gerling-Problem. „Die gesamte Branche muss sich damit befassen, vor allem schnell wachsende Lebensversicherer.“ Außerdem gebe es steuerliche Gründe für die Änderung.
Quelle: Financial Times Deutschland
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