Arbeitskreis soll Kompromissmodell ausarbeiten · Sofortmaßnahmen beschlossen
Von Ulrike Sosalla, Berlin, und Ilse Schlingensiepen, Köln Die große Koalition will nach der Regierungsbildung einen Arbeitskreis einsetzen, um eine Gesundheitsreform zu entwerfen. Das verlautete gestern aus Verhandlungskreisen. In dem Arbeitskreis sollen auch Wissenschaftler mitwirken. Im Koalitionsvertrag sollen nur allgemeine Ziele für diesen Bereich festgeschrieben werden.
Die Unterhändler von SPD und Union gestehen damit indirekt ein, dass ihre Bemühungen um ein Kompromissmodell gescheitert sind. In den vergangenen Wochen hatte sich die Arbeitsgruppe Gesundheit unter Leitung der alten und neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zwar angenähert. Doch blieben die Positionen in mehreren Punkten unvereinbar.
So strebte die SPD an, die Grenze zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu verschieben, indem die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird. Nur Angestellte, die oberhalb dieser Grenze von derzeit 3900 Euro monatlich liegen, dürfen in die Privatversicherung wechseln.
Um die stark steigenden Kosten der Krankenkassen zu begrenzen, beschloss die Arbeitsgruppe ein Sparpaket von 2 Mrd. Euro bei Arzneimitteln, das vor allem Pharmafirmen treffen wird. Um den Wettbewerb zu fördern, sollen Krankenkassen künftig über Kassenartgrenzen hinweg fusionieren dürfen, also etwa eine Ersatzkasse mit einer Betriebskrankenkasse. Außerdem gehen SPD und Union einige kleinere Projekte an: So wollen sie den Risikostrukturausgleich, den Finanzausgleich der Krankenkassen, anpassen und ein neues Honorarsystem für niedergelassene Ärzte erarbeiten. Die Krankenhäuser sollen ein Jahr mehr Zeit erhalten, das neue Arbeitszeitgesetz für Klinikärzte umzusetzen.
Die privaten Krankenversicherer haben unterdessen angekündigt, dass sie gegen eine erneute Anhebung der Versicherungspflichtgrenze vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen. Ein solcher Schritt würde die Branche in ihrer Substanz bedrohen, sagte Volker Leienbach, Direktor des Privatkassen-Verbands PKV. Die SPD will die Grenze von 3900 auf 5200 Euro anheben. „Es wäre ein politischer Eingriff an einer der Stellschrauben unseres Geschäftsmodells“, sagte er. Eine frühere Klage gegen die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht zwar abgelehnt. Doch Leienbach geht davon aus, dass die Lage nun anders aussieht. „Eine weitere Erhöhung wäre ein Systemwechsel, die PKV insgesamt würde geschädigt.“
Quelle: Financial Times Deutschland
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