Assekuranz auch mit entschärften Regeln zu stillen Reserven unzufrieden · Versicherungsvertragsgesetz ist heute Thema im Kabinett
VON Herbert Fromme, Berlin Die Versicherungswirtschaft hat den revidierten Entwurf des Justizministeriums für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einem zentralen Punkt scharf kritisiert. „Ein großes Problem besteht darin, dass auch stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere mindestens zur Hälfte an die Kunden ausgeschüttet werden sollen“, sagte ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei handele es sich aber nur um „virtuelle stille Reserven“ bis zur Fälligkeit der Papiere. Deren Einbeziehung habe das Bundesverfassungsgericht, auf dessen Vorgaben der Entwurf unter anderem zurückgeht, nicht gewollt.
Das Kabinett berät heute über den Gesetzentwurf des Justizministeriums für ein neues VVG, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Ministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte gestern Eckpunkte vor, den Entwurf selbst veröffentlichte das Ministerium noch nicht. Das neue Gesetz soll das seit 1908 bestehende VVG ablösen. Es beruht auf der Arbeit einer Expertenkommission. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Lebensversicherer künftig ihren Kunden bei Vertragsende die Hälfte der stillen Reserven auszahlen, die durch die Anlage ihrer Beiträge entstanden sind. Dies soll bei Ablauf oder Kündigung des Vertrags gelten. Stille Reserven entstehen beispielsweise, wenn ein Versicherer Aktien für 100 Euro kauft, die dann im Wert auf 150 Euro steigen, aber nicht verkauft werden. Scheidet der Kunde aus, muss der Lebensversicherer ihm zusätzlich zu der bereits gutgeschriebenen Überschussbeteiligung die Hälfte dieser Reserven auszahlen. Das Verfassungsgericht hatte 2005 vom Gesetzgeber verlangt, eine „angemessene Beteiligung“ der Kunden an den stillen Reserven sicherzustellen.
Das Problem für die Assekuranz entsteht dadurch, dass Zypries diese Regel nicht nur für stille Reserven aus Anlagen in Aktien oder Grundstücken einführen will. Sie soll auch für festverzinsliche Papiere gelten – Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Hypotheken, Darlehen und andere. Die Lebensversicherer haben mehr als 70 Prozent ihrer Kapitalanlagen von insgesamt 660 Mrd. Euro in festverzinsliche Papieren investiert.
Bei festverzinslichen Papieren entstehen die stillen Reserven durch Zinsänderung. Hat ein Unternehmen Anleihen zu fünf Prozent im Bestand und fallen dann die Zinsen auf drei Prozent, steigen die Anleihen im Wert – es entstehen stille Reserven. Diese könnten Versicherer aber nur durch einen Verkauf vor der Fälligkeit realisieren, so der GDV-Sprecher. „Dann kommen sie wie alle Kapitalerträge zu 90 Prozent den Lebensversicherungskunden zugute.“ Behält der Versicherer das Papier aber bis zur Fälligkeit, gibt es die stillen Reserven nicht mehr. Die Assekuranz fürchtet deshalb große Verwerfungen in der Beteiligung der Kunden an den Kapitalerträgen, falls es zu der geplanten Regelung kommt.
Daher ist die Freude der Versicherungswirtschaft über die Revision des ersten Entwurfs vom März 2006 deutlich gedämpft. Damals wollte das Ministerium den Kunden die Hälfte der stillen Reserven alle zwei Jahre fest gutschreiben. Diese Regelung im umstrittenen Paragrafen 53 ist vom Tisch, jetzt soll nur bei Vertragsbeendigung ausgezahlt werden. Zypries lobte den Entwurf als verbraucherfreundlich. „Versicherte werden durch das neue Gesetz deutlich besser gestellt“, sagte sie. Der GDV-Sprecher sagte, der Entwurf gehe „sehr in Richtung der Verbraucherschützer“. Lilo Blunck vom Bund der Versicherten nannte den Entwurf einen „Schritt in die richtige Richtung“.
Das so genannte Policenmodell der Assekuranz wird mit der Reform abgeschafft. Bisher erhalten Kunden erst mit der Police alle Unterlagen für einen Versicherungsvertrag, künftig muss das Unternehmen sie vor Vertragsabschluss vorlegen. „Das verteuert eine normale Police um durchschnittlich 10 Euro“, sagte der GDV-Sprecher. Weiter gilt künftig, dass ein Vertreter die Beratung dokumentieren muss. Die Abschlusskosten – das sind vor allem Provisionen – darf der Versicherer dem Kunden nur über fünf Jahre verteilt berechnen.
Abgeschafft wird auch das Prinzip „Alles oder nichts“. Bisher gilt, dass bei einer Pflichtverletzung durch den Kunden der Versicherer überhaupt nicht zahlt. „Wer zum Beispiel nicht mitteilt, dass an seinem Haus ein Gerüst angebracht wurde, erhält bei einem Einbruch kein Geld von der Versicherung“, nannte Zypries als Beispiel. Künftig soll der Kunde – je nach Schwere des Verschuldens – zumindest eine Quote bekommen.
Zitat:
„Versichertewerden durch dasneue Gesetz deutlich besser gestellt“ – Justizministerin Brigitte Zypries –
Bild(er):
Muss Kritik einstecken: Ministerin Brigitte Zypries trifft bei der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes auf Protest der Branche – Frank Darchinger
www.ftd.de/zypries
Quelle: Financial Times Deutschland
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