Musterprozess gegen Provisionskürzung
Von Herbert Fromme, Köln Z wei Versicherungsvertreter aus Süddeutschland haben nach FTD-Informationen Klage gegen die Allianz erhoben. Der Konzern hatte 2005 mit der Einführung eines billigeren „Kompakt“-Autotarifs die Vertreterprovision für dieses Angebot einseitig um 40 Prozent gekürzt. Dabei berief er sich auf Änderungsvorbehaltsklauseln in den Verträgen. Nach Ansicht der Vertreter gelten die alten Provisionssätze weiter.
Das Verfahren hat weitreichende Auswirkungen für die Branche. Viele Versicherer bauen ihre Vertriebsstrukturen zurzeit um und ändern einseitig die Vereinbarungen mit den Vertretern.
„In dieser Allgemeinheit ist der Änderungsvorbehalt unserer Ansicht nach unwirksam“, sagte Klägeranwältin Michaela Ferling von der Kanzlei Pflanzl & Köllner. Die Kläger würden von Vertretervereinigungen unterstützt, es handele sich um eine Musterklage. Die Allianz kommentierte das Verfahren nicht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute begrüßte das Vorgehen. Am Landgericht München ist die Güteverhandlung für den 7. Mai angesetzt.
www.ftd.de/allianz
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Versicherungsvertrieb im Wandel
Quelle: Financial Times Deutschland
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