Stellenanzeigen, die nicht geschlechtsneutral formuliert sind, Abteilungsleiter, die beim Vorstellungsgespräch die falschen Fragen stellen – die Beratung von Firmen, damit sie sich konform zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verhalten, ist eine wichtige Aufgabe für spezialisierte Anwälte geworden. Zu den Kunden gehören Versicherungsunternehmen, die in ihrer Annahme- und Schadenbearbeitungspolitik besonders sensibel sein müssen. Auch in der Abwehr von sogenannten AGG-Hoppern spielen kenntnisreiche Kanzleien eine große Rolle.
Gelegentlich stoßen die Anwälte dabei auf Kollegen, die – gut unterrichtet – die Antidiskriminierungs-Rechtsprechung und Gesetzgebung ausnutzen wollen. So bewarb sich der Syndikus eines Wirtschaftsverbands mit 5400 Euro Monatsgehalt auf eine Stelle bei einer kleinen Kanzlei, die eine „Rechtsanwältin/Berufsanfängerin“ mit 2500 Euro Gehalt suchte. Der gestandene Jurist wurde nicht eingestellt und klagte wegen Diskriminierung. Er unterlag vor dem Arbeitsgericht Potsdam.Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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