Hypotheken nicht mehr automatisch abgesichert
Von Herbert Fromme, Köln Das ab 2008 gültige neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bringt für die Banken einschneidende Änderungen mit sich. „Bisher sind ihre Hypothekenforderungen auch dann versichert, wenn ein Hausbesitzer etwa durch Brandstiftung ein Feuer herbeigeführt hat“, sagte Fachanwalt Christian Wirth von der Berliner Kanzlei White & Case bei einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Der entsprechende Paragraph 102 ist im neuen VVG ersatzlos gestrichen worden.“ Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zahlen die Versicherer künftig auch den Banken nichts oder nur einen Teil.
Der Versicherungs-Ombudsmann und frühere BGH-Richter Wolfgang Römer, der an der Erarbeitung des neuen VVG beteiligt war, verteidigte die Änderung. Wenn jemand eine Diskothek anzünde, müsse heute der Versicherer nicht zahlen, wenn keine Hypothek auf der Immobilie liege, wohl aber, wenn sie auf Kredit gekauft sei. „Da stellt sich die Frage, wieso ist die Bank privilegiert“, sagte Römer.
Die Hypothekenbanken kritisierten die Änderung. „Wir sind nicht begeistert“, sagte Christian Marburger, Leiter der Rechtsabteilung beim Verband Deutscher Pfandbriefbanken. Der Verband spreche mit Versicherern über spezielle Angebote, die das Risiko abdecken. „Das macht natürlich die Kredite teurer“, sagte Marburger.
Anwalt Wirth bemängelte, das neue VVG gehe nicht auf die Interessen von Industrie und Gewerbe ein, sondern behandele sie wie private Konsumenten. „Wir müssen uns da weiter vor allem auf die Rechtsprechung verlassen.“
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Hubert van Bühren sagte, das VVG sei kein Verbraucherschutzgesetz, stärke aber die Rolle der Endverbraucher. „Der Kunde ist noch nicht König, aber nicht mehr Bettler“, sagte der Kölner Anwalt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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