Fondspolicen werden zwar attraktiver, Verbraucherschützer raten aber zur Direktanlage
Von Patrick Hagen D ie Vertriebe der Versicherer haben ein neues Argument, um den Kunden ihre Rentenversicherungen zu verkaufen: Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 werden die Policen gegenüber der Direktanlage in Investmentfonds steuerlich bevorzugt. Kunden sollen sich davon nicht täuschen lassen, warnen Verbraucherschützer. „Die Kosten bei diesen Policen sind in den meisten Fällen so hoch, dass der Steuervorteil überkompensiert wird“, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.
Bei den Verbraucherschützern war die private Rentenversicherung noch nie beliebt: Zu teuer und zu unflexibel seien die Verträge. Trotzdem ist sie die beliebteste Art der privaten Altersvorsorge. Besonders ihre fondsgebundene Variante verkauft sich immer besser.
Bei der klassischen privaten Rentenversicherung garantiert der Versicherer bei Vertragsschluss eine Mindestsumme als lebenslange Rente oder als Einmalauszahlung. Diese errechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten Garantiezins von zurzeit 2,25 Prozent auf den Sparanteil der Beiträge. Der Sparanteil liegt meistens bei rund 80 Prozent der Zahlungen des Kunden. Den Rest verwenden die Versicherer für Vertrieb und Verwaltung. Zusätzlich zahlen sie ihren Kunden eine Beteiligung an darüber hinaus erwirtschafteten Gewinnen – die Überschussbeteiligung.
Bei der fondsgebundenen Variante gibt es in der Regel keine Garantie. Die Sparbeiträge des Kunden wandern in Investmentfonds. Das Risiko für die Anlage trägt allein der Kunde. „Darüber sind Verbraucher oft nicht ausreichend informiert“, sagt Hans-Ludger Sandkühler vom Institut der Versicherungsmakler.
Für risikofreudigere Anleger war die fondsgebundene Rentenversicherung bislang die schlechtere Alternative zu Fondssparplänen. Das soll sich nach Ansicht der Versicherer mit der Abgeltungsteuer ändern. Bei reinen Fondssparplänen müssen ab 2009 die erzielten Dividenden jährlich versteuert werden. Damit fällt die Summe des angesparten Kapitals geringer aus, der Anleger profitiert weniger vom Zinseszinseffekt.
Bei Rentenversicherungen fallen erst am Laufzeitende Steuern an – und zwar nur auf den Ertragsanteil, also die Differenz aus Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen. Lief die Police länger als zwölf Jahre und wird erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Diesen Vorteil können aber viele fondsgebundene Verträge nicht umsetzen. „Die meisten Policen können trotz der Begünstigung keine besseren Ergebnisse erzielen als die Direkteinlage in einen Fonds“, sagt Gottschalk. Er hat verschiedene Policen, die in denselben Fonds investieren, mit einer Direktinvestition verglichen: Bei einem Steuersatz von 44 Prozent schneidet nur eine Fondspolice besser ab als die ungünstigste Direktanlage. Besser fällt das Ergebnis für die Policen bei niedrigeren Steuersätzen aus. „Je höher der persönliche Steuersatz, desto schlechter fällt das Ergebnis für die Policen aus“, so Gottschalk.
Quelle: Financial Times Deutschland
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