Versicherungsmathematiker plädieren für feste Regeln durch die Aufsicht und üben Selbstkritik · Altkunden durch Wechselwelle benachteiligt
Von Herbert Fromme, Dresden Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat Versicherungsbranche und Bundesregierung eindringlich vor einer Wechselwelle zwischen den privaten Krankenversicherern (PKV) gewarnt. Diese sehen sie für die erste Jahreshälfte 2009 voraus. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, sagte DAV-Vorstandsmitglied Heinz-Werner Richter. Er ist Vorstand der Barmenia Krankenversicherung.
Die Vereinigung der 3000 Versicherungsmathematiker fordert, dass die Finanzaufsicht BaFin über die Kalkulationsverordnung dafür sorgt, dass Privatversicherte den Basistarif für drei Jahre nicht verlassen dürfen. Ab 2009 steht ihnen ein Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers offen.
Mit der Gesundheitsreform hat die schwarz-rote Koalition alle PKV-Unternehmen ab 2009 zur Einführung eines Basistarifs mit begrenztem Leistungsumfang verpflichtet. Alle bereits privat Versicherten haben die Möglichkeit, im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif eines anderen Unternehmens zu wechseln. Dabei können sie neuerdings einen großen Teil der angesparten Alterungsrückstellungen mitnehmen.
Einige PKV-Unternehmen bereiten sich jetzt auf eine Abwerbeschlacht vor. So bieten Central, Axa und LVM Optionstarife für den späteren Wechsel an. Allerdings haben die wenigsten Kunden ein Interesse am Basistarif. Deshalb nutzen diese Unternehmen eine Vorschrift, nach der Kunden jederzeit unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in einen anderen Tarif ihres Anbieters gehen können. So würde der Basistarif nur zur Zwischenstation.
„Das würde die Kunden, die nicht wechseln wollen oder können, erheblich treffen“, sagte Aktuar Roland Weber, Vorstand des PKV-Marktführers Debeka. Weil die bisher verbleibenden Alterungsrückstellungen wegfielen, müssten die Gesellschaften die Beiträge erhöhen. In einem Jahr mache die „Vererbung“ dieser Rückstellungen zwischen 600 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro aus, die Beitragserhöhung könne sich auf vier Prozent belaufen.
Dieser Mechanismus würde die heute Versicherten benachteiligen. Denn Neukunden, die erst ab Januar 2009 überhaupt in die PKV gehen, dürfen dann ohnehin künftig zwischen den Gesellschaften wechseln und ihre Alterungsrückstellung mitnehmen. „Die alten Produkte ohne Übertragungswert und die neuen Produkte mit Übertragungswert werden sich angleichen, aber die Altkunden haben nicht die Rechte der Neukunden.“
Weber und Richter gestanden ein, dass die Branche es trotz mehrfacher Mahnungen der Politik jahrelang unterlassen hat, praktikable Modelle für die Mitnahme der Alterungsrückstellung zu entwickeln. „Wir haben aber den betreffenden Ministerien mitgeteilt, dass wir jetzt Vorschläge machen werden“, sagte Richter.
Quelle: Financial Times Deutschland
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