Ministerien einigen sich auf zweijährige Bindungspflicht für Wechselwillige innerhalb der privaten Krankenversicherung
VON Ilse Schlingensiepen, Köln,und Birgit Marschall, Berlin Im internen Streit der privaten Krankenversicherer (PKV) über die künftigen Wechselmöglichkeiten der Versicherten hat die PKV-Verbandsspitze einen Teilerfolg errungen. Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Finanzministeriums und der Finanzaufsicht BaFin wollen den künftigen Basistarif der Branche mit einer zweijährigen Bindungsfrist versehen. Das würde der von Verbandsvertretern befürchteten Abwerbeschlacht zwischen PKV-Unternehmen den Boden entziehen.
Ab 2009 dürfen Privatversicherte die angesparten Alterungsrückstellungen teilweise mitnehmen, wenn sie zu einem anderen Anbieter gehen – bislang sind die Rückstellungen verloren. Während die Mitnahme der Alterungsrückstellungen für alle Versicherten gelten wird, die neu in die PKV kommen, können Bestandskunden nur während des ersten Halbjahrs 2009 davon profitieren, wenn sie in den Basistarif gehen. Den Zeitraum wollen einige Versicherer nutzen, um Kunden abzuwerben. Der Basistarif dient nur als Vehikel: Direkt nach dem Wechsel sollen die Versicherten in einen attraktiveren Tarif gehen. Unternehmen wie Central, Axa Krankenversicherung, LVM und HUK-Coburg halten diese Strategie für gesetzeskonform.
Muss der Versicherte dagegen künftig zwei Jahre im Basistarif bleiben, eignet sich dieser nicht mehr als Wechselanreiz. Genau das will die PKV-Verbandsspitze erreichen. Der Basistarif sei vom Gesetzgeber immer als Zieltarif gesehen worden und nicht als Mittel, Bestandsversicherte in andere Tarife weiterzuleiten, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte. „Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden.“
Mit dieser Sicht der Dinge hat sich der Verband zumindest bei den zuständigen Fachebenen im Gesundheits- und Finanzministerium durchgesetzt. Auf Arbeitsebene hätten sich die Ministerien vergangene Woche auf die zweijährige Karenzzeit festgelegt, bestätigte der Sprecher des Gesundheitsministeriums Klaus Vater. „Der Diskussionsstand wird so in die Ressortabstimmung gehen“, sagte er. Festgelegt würde die neue Sperrfrist in der Kalkulationsverordnung, die für Unternehmen bindend ist.
Der Vorstandsvorsitzende der Axa Krankenversicherung, Gernot Schlösser, hält es allerdings für fraglich, ob die zuständigen Minister den Plänen der Arbeitsebene zustimmen. „Die Regierung wollte Wettbewerb auch für die Bestandsversicherten“, sagte Schlösser. Schließlich sei die mit der Gesundheitsreform gefundene Lösung für die Mitgabe der Alterungsrückstellungen bereits ein Kompromiss. Ursprünglich habe die Politik die komplette Mitgabe für alle Versicherten gewollt, so Schlösser.
Quelle: Financial Times Deutschland
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