Eheleute mit einer gemeinsamen privaten Krankenversicherung sollten ihren Schutz genau prüfen. Um sicherzustellen, dass der mitversicherte Partner nach einer Trennung einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherer behält, sollte das Paar getrennte Verträge abschließen oder dafür sorgen, dass dem mitversicherten Partner eine sogenannte Empfangsberechtigung eingeräumt wird, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Beides beeinflusst die Prämie nicht. Wird darauf verzichtet, muss der Mitversicherte auch nach einer Trennung Arztrechnungen über den Partner einreichen und die Erstattung über ihn laufen lassen. Das ist eine Folge des Versicherungsvertragsgesetzes, vorher hatten Mitversicherte einen eigenen Anspruch. „Dieser Rückschritt ist absolut nicht nachvollziehbar“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Monika Maria Risch. „Das grenzt meines Erachtens an die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des mitversicherten Ehegatten.“ Ilse Schlingensiepen
Quelle: Financial Times Deutschland
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