Rettungsplan für Hypo lässt Fragen offen

Obwohl 15 Mrd. Euro EuroNothilfe mehr an das Institut fließen, sprechen Bundund Finanzbranche von gleichbleibenden Belastungen

VON Rolf Lebert und Mark Schrörs, Frankfurt, Jens Tartler und Birgit Marschall, Berlin,

und Herbert Fromme, Köln

Bei der nachgebesserten Version des Rettungsplans für die Hypo Real Estate (HRE) gibt die Bundesbank der wankenden Immobilienbank einen kurzfristigen Kredit von 35 Mrd. Euro, der vollständig vom Bund garantiert wird. Zudem erklärt sich die deutsche Kreditwirtschaft bereit, ihren Anteil an den ausgehandelten Kreditlinien im Notfall zu verdoppeln. Beides sind Abweichungen von dem ersten Plan, der eine bis Ende Oktober befristete Soforthilfe des Finanzsektors von 15 Mrd. Euro vorsah und dessen weiteres Kreditengagement auf 15 Mrd. Euro beschränkte.

In einem der FTD vorliegenden Ergebnisprotokoll der Krisensitzung von Sonntagnacht heißt es: „Sobald wie möglich gewährt eine von namhaften Finanzinstituten getragene Finanzierungsplattform mit Banklizenz (SPV) der HRE-Gruppe eine Liquiditätshilfe/einen Kredit in Höhe von 35 Mrd. Euro. Mit diesem Betrag wird die gewährte Liquidität von bis zu 35 Mrd. Euro abgelöst.“

Damit bleibt unklar, wie lange die Sonderfinanzierung durch die Bundesbank aufrechterhalten bleiben soll. Der Termin Ende Oktober 2008 wird jedenfalls nicht mehr erwähnt.

Für die „Sonderliquiditätshilfe“ nach Artikel 19 des Bundesbankgesetzes erhält die Bundesbank nach eigenen Angaben Sicherheiten von der HRE Holding. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat dies gestern abgesegnet. Bei dem Sonderkredit wird die Bundesbank Sicherheiten akzeptieren, die normalerweise bei Refinanzierungsgeschäften mit dem Bankensystem nicht ausreichen würden. Ein erhöhtes Ausfallrisiko droht ihr aber wegen der vollständigen Bundesgarantie nicht. „Das war die Beleihung von bisher nicht notenbankfähigen Wertpapieren“, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Nach der Gründung der Plattform werden die Banken und Versicherungen entsprechend dem ersten Rettungsplan 15 Mrd. Euro einzahlen, die Bundesbank 20 Mrd.Euro. Auf das SPV werden als Sicherheiten die Bundesgarantie von 35 Mrd. Euro, Wertpapiere der HRE im Volumen von 42 Mrd. Euro und die Aktien von vier Töchtern der HRE Holding übertragen.

Die SPV-Konstruktion musste gewählt werden, weil Banken sich hier nach geltendem Aufsichtsrecht nur mit Krediten engagieren dürfen, wenn es eine Absicherung gibt. Für Versicherungen gilt das Gleiche. Das Gesetz untersagt Versicherern die Darlehensvergabe. Auf Basis von Wertpapieren und Anteilen der HRE konstruiert das SPV daher ein eigenes, zentralbankfähiges Wertpapier, das dann von Banken und Versicherungen gekauft wird. Der angepeilte Erlös von 15 Mrd. Euro fließt als Kredit an die angeschlagene Bank. Um seine Interessen zu wahren, will der Bund die Plattform mit einer Steuerungsgruppe versehen.

Falls diese Liquiditätshilfe über insgesamt 35 Mrd. Euro nicht ausreichen sollte, will das Finanzkonsortium der HRE zusätzlich einen Kredit in Höhe von 15 Mrd. Euro gewähren. Die Sicherheiten des SPV, so heißt es in dem Ergebnisprotokoll, sollen „gleichrangig“ der Besicherung dieses Kredits dienen. Zusätzlich sollen alle frei werdenden Sicherheiten der HRE-Gruppe herangezogen werden.

Alle Beteiligten versichern, dass sich ihre Belastungen gegenüber der ersten Version nicht erhöht hätten. Obwohl der Liquiditätsrahmen auf 50 Mrd. Euro aufgestockt wurde, soll die Haftung des Finanzsektors bei einem Totalausfall des Notkredits wie in der ersten Version auf 8,5 Mrd. Euro begrenzt bleiben. In der ersten Version hätte der auf den Bund entfallende Anteil 26,5 Mrd. Euro betragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärte gestern, der Bürgschaftsrahmen des Bundes sei unverändert geblieben, bezifferte diesen aber auf 35 Mrd. Euro. In dem Ergebnisprotokoll heißt es explizit: „Der gesamte Liquiditätsrahmen über 50 Mrd. Euro wird durch die Abtretung der Sicherungsrechte (…) sowie durch eine Ausfallgewährleistung des Bundes in Höhe von 35 Mrd. Euro gesichert.“

Eine weitere Interpretationshilfe des BMF lässt den Schluss zu, dass sich die Bundesbürgschaft nur auf den bereits vereinbarten und dann gescheiterten Teil des Rettungsplans bezieht. Damit wäre alles, was über die 35 Mrd. Euro hinausgeht, im alleinigen Risiko der Finanzwirtschaft, die sich für diesen Teil bei einer Zahlungsunfähigkeit der HRE gleichrangig zu Bund und Bundesbank bei den Sicherheiten des SPV bedienen könnte. Die Frage, ob dies ausreicht, bleibt unbeantwortet. Unterschrieben war das Rettungspaket bis gestern Abend noch nicht.

www.ftd.de/debatte

Darf der Staat sich beteiligen?

Quelle: Financial Times Deutschland

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