Banken und Versicherungen fordern rasche Erleichterungen · IASB will EU mitÄnderungen zuvorkommen
Von Jennifer Hughes, London,
und Herbert Fromme, Köln
Die Bilanzwächter des International Accounting Standards Board (IASB) wollen einem Eingriff der EU in die Rechnungslegung zuvorkommen. Schon heute will das IASB daher das sogenannte Fair Value Accounting modifizieren. Dabei geht es um die Bewertung von Aktiva und Passiva nach dem aktuellen Zeitwert. Dem nichtstaatlichen IASB geht es dabei auch um die Verteidigung seiner alleinigen Kompetenz, verbindliche Bilanzregeln aufstellen zu dürfen.
Vorige Woche hatte EU-Kommissar Charlie McCreevy angedroht, die EU werde rasch handeln, um Wettbewerbsnachteile für europäische Banken zu verhindern, sollte das IASB nicht handeln. Die Kommission kann allerdings nur auf die Gestaltung einzelner Teile der seit Anfang 2008 verbindlichen IFRS Einfluss nehmen. Sie kann die Regeln aber nicht ersetzen, sodass ihre Möglichkeiten begrenzt sind.
Neben Geschäftsbanken machen auch die Versicherer Druck auf das IASB und McCreevy. In Briefen vom 10. Oktober, die der FTD vorliegen, verlangt das sogenannte CFO-Forum von 20 großen europäischen Versicherern rasche Änderungen. Unterzeichnet wurde das Schreiben von Axa-Finanzchef Denis Duverne. Im CFO-Forum sind auch Allianz, Münchener Rück, Swiss Re und Hannover Rück vertreten.
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert in einem Diskussionspapier an die EU rasche Änderungen. „Wir würden eine international akzeptierte IASB-Lösung vorziehen“, so der GDV. „Aber in der momentanen Situation wäre eine EU-Lösung besser als gar keine Veränderung.“
In der aktuellen Finanzkrise gibt es globale Bestrebungen, das Fair Value Accounting für bestimmte Wertpapiere auszusetzen oder zu modifizieren. Diese Methode hat vor allem bei illiquiden strukturierten Finanzprodukten wie amerikanischen Subprime-Krediten bei Banken und Versicherungen weltweit zu Abschreibungen und Verlusten in dreistelliger Millliardenhöhe geführt.
Am Freitag hatte bereits das FASB, das US-Pendant zum IASB, die Regeln gelockert und dargelegt, wie illiquide Papiere in den Staaten ab sofort zu bewerten sind. Der Kern ist, dass derartige Vermögenswerte nicht auf das Niveau von Preisen heruntergeschrieben werden müssen, die bei Notverkäufen erzielt werden. Stattdessen sollen künftig fortgeführte Anschaffungskosten als Basis der Bewertung dienen.
Europäische Banken haben sich dafür starkgemacht, in den vom IASB entwickelten Bilanzregeln IFRS die Klassifizierung von Wertpapieren zu lockern, um ebenfalls Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerten zu können, die normalerweise zu Zeitwerten bilanziert werden müssten. Auf diese Weise sollen auch Wettbewerbsvorteile amerikanischer Institute, die nach US-GAAP bilanzieren, verhindert werden.
Im bestehenden IFRS-Regelwerk ist es verboten, zu Transaktionszwecken gehaltene Wertpapiere in den marktferneren Anlagebestand umzubuchen. Das führt dazu, dass selbst dann Abschreibungen und Verluste gebucht werden müssen, wenn die Wertpapiere gar nicht verkauft werden. Bei der Bilanzierung nach fortgeführten Anschaffungskosten müssten erst bei einer nachhaltigen Wertminderung Abschreibungen vorgenommen werden.
Sollte die Umbuchung künftig auch nach IFRS-Regeln zulässig sein, ist Experten zufolge freilich nicht mit sofortigen ergebniswirksamen Effekten zu rechnen, da die Papiere zu den stark reduzierten Zeitwerten in den Anlagebestand verlagert werden müssen. Allerdings entstehen erhebliche Gewinnreserven, da die Papiere bei Endfälligkeit zu 100 Prozent getilgt werden müssen.
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Quelle: Financial Times Deutschland
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