Versicherer will eine Grundsatzentscheidung
Von Herbert Fromme
und Ilse Schlingensiepen, Köln
Die Allianz Private Krankenversicherung hat gegen die Finanzaufsicht BaFin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage eingereicht. Der Versicherer will erreichen, dass die BaFin einen Bescheid vom 8. Mai aufhebt. In diesem hat die BaFin der Allianz verboten, von bestehenden Kunden pauschal einen Zuschlag zu verlangen, wenn sie innerhalb der Gesellschaft in einen neuen Versicherungstarif wechseln wollen.
Der Streit ist von grundlegender Bedeutung: Seit Mitte der 90er-Jahre dürfen die 8,5 Millionen privat Versicherten prinzipiell in jeden Tarif innerhalb der Gesellschaft wechseln. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherer Tarife schließen, die dann mit steigendem Lebensalter der Kunden immer teurer werden, während billigere Neutarife junge Kunden anlocken sollen.
Im konkreten Fall hat die BaFin der Allianz verboten, von bestehenden Kunden pauschal einen Zuschlag zu verlangen, die innerhalb der Allianz in den neuen Allianz-Tarif Aktimed Plus wechseln wollen. Den Zuschlag erhebt die Allianz mit der Begründung, es handele sich um einen völlig neu strukturierten Tarif. Dies diskriminiere aber die heute 737 000 Allianz-Privatversicherten, so die BaFin.
Entsprechende FTD-Informationen über die Klage bestätigte das Gericht. BaFin und Allianz nahmen nicht Stellung.
Quelle: Financial Times Deutschland
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