Die Leistungen und Preise der Anbieter von Reiserücktrittsversicherungenschwanken erheblich
Manch einer, der in diesen Tagen einen teuren Urlaub plant, plagt sich mit der Sorge, dass sein Arbeitsplatz bis zum Start in die Ferien der Wirtschaftskrise zum Opfer fallen könnte. Hier kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Absicherung sorgen. Reisebüros und -veranstalter bieten die Verträge bei der Buchung des Urlaubs mit an.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist aber nicht generell zu empfehlen. „Sinnvoll sind Reiserücktrittspolicen für teurere Reisen, die schon lange im Voraus geplant sind“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch für Reisende mit Nachwuchs kann sich der Abschluss lohnen, denn Kinder werden häufig überraschend krank. Je kurzfristiger der Kunde die Ferien absagt, desto höher sind die Stornogebühren. Im Extremfall können sie bis zu 100 Prozent betragen.
Die Bedingungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich. Ob die Versicherung tatsächlich zahlt, weil der Arbeitsplatz weg ist, hängt vom Vertrag ab. Kunden sollten deshalb prüfen, ob plötzliche Erwerbslosigkeit zum Leistungsumfang gehört. Bei allen Policen kommt der Versicherer im Fall einer plötzlichen Erkrankung, bei Tod eines nahen Angehörigen oder einem Unfall für die anfallenden Kosten auf. Auch bei einem Einbruch im Haus des Kunden oder Wasserschaden zahlt die Gesellschaft.
„Grundsätzlich gilt: Die Reiserücktrittspolice gilt für jeden Mitreisenden, der bei der Buchung namentlich mit aufgeführt ist“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Der Schutz umfasst mitreisende Kinder und Ehepartner. Sagt ein unverheiratetes Paar die gemeinsame Reise ab, weil der Vater des Mannes tödlich verunglückt ist, zahlt die Versicherung nur dann für beide, wenn sie in einer Wohnung zusammenleben.
Der Preis einer Rücktrittspolice für eine Reise im Wert von 3000 Euro liegt zwischen 47 und 233 Euro. „Ein Kunde, der eine Reise bei uns versichert, bekommt 100 Prozent der Reisekosten erstattet, vorausgesetzt er storniert rechtzeitig und meldet, dass er die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten kann“, sagt Viktoria Diemke von Signal Iduna. Die meisten Anbieter setzen für den Abschluss unterschiedliche Fristen. Bei Signal Iduna endet die Frist 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung, bei Hanse Merkur hingegen muss die Police spätestens vier Wochen vor dem geplanten Urlaubsantritt abgeschlossen sein. „Dabei sollte der gesamte Reisepreis versichert sein“, sagt Diemke. „Oft geben Kunden aus Vergesslichkeit niedrigere Reisepreise an oder buchen später noch ein Angebot dazu.“
Die Police läuft nur bis zum Antritt der Reise. Hat der Urlauber beispielsweise am Flughafen eingecheckt und erhält dann die Nachricht von der Erkrankung eines nahen Angehörigen, bekommt er keinen Cent, wenn er die Reise abbricht. Eine Reiseabbruchversicherung dagegen zahlt auch, wenn der Tourist die Ferien vorzeitig beendet. „Es ist deshalb ratsam, beide Policen miteinander zu kombinieren“, rät Weidenbach.
Reiserücktritts- und andere Versicherungen sind oft in Kreditkarten versteckt, ohne dass sich der Inhaber darüber im Klaren ist. Häufig gilt die Deckung aber nur, wenn der Urlaub auch mit der Kreditkarte bezahlt worden ist, oder die Versicherung begrenzt die Kostenübernahme auf eine bestimmte Anzahl von Personen. Diese Versicherungen zahlen bei einem Schaden nur, wenn der Kartenbesitzer keine andere Police hat.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
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